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in Markt und Trends (Sachwerte)Lesedauer: 4 Minuten

Argumente für Sachwertbeteiligungen „Konzentration aufs Kerngeschäft“

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Gibt es spezielle Voraussetzungen, die ein Berater erfüllen sollte, um Beteiligungen anbieten zu können?

Schmidt: Die wichtigste Voraussetzung ist Sachkunde – und das nicht nur, weil sie vom Gesetzgeber gefordert wird. Für langfristigen Beratungserfolg und dauerhafte Kundenbindung ist es unerlässlich, ein Produkt zu durchdringen, um einschätzen zu können, in welcher Kundensituation eine Beteiligung als Problemlöser eingesetzt werden kann. Ob das im freien Vertrieb mit Gewerbezulassung nach § 34f GewO, unter einem Haftungsdach oder mit einer KWG-Lizenz erfolgt, ist dabei zweitrangig.

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Schmidt: Die Bedeutung von Siegeln & Co. hat deutlich nachgelassen. Es gab in der Vergangenheit zu viele Produkte, die mit Sternen oder Bestnoten ausgezeichnet wurden – und die dennoch ohne Erfolg geblieben sind und Verluste eingefahren haben. Prospektgutachten und Plausibilitätsprüfung helfen allerdings, das Produkt besser zu verstehen und sich eine eigene sachkundige Meinung zu bilden.

Für unsere Vermögensanlage Zukunftsenergie Deutschland 4 bieten wir das Plausibilitätsgutachten in einer versicherten Version an, sodass etwaige Fehler im Prüfprozess nicht auf den Vermittler durchschlagen. Bei Neitzel & Cie. haben wir für unsere insgesamt vier Energie-Sachwertbeteiligungen bislang 20 Ausschüttungen geleistet: elf davon über Prognose, die übrigen neun wie prognostiziert.