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Pflegeversicherung Konzept für Pflegereform vorgelegt

Altenpflege
Altenpflege: Das AOK-Positionspapier Pflege 2030 sieht unter anderem vor, die häusliche Krankenpflege und die medizinische Behandlungspflege unter dem Dach der gesetzlichen Krankenversicherung zusammenzuführen. | Foto: Foto von Matthias Zomer von Pexels

In der anhaltenden Diskussion über eine Reform der sozialen Pflegeversicherung hat der AOK-Bundesverband jetzt ein eigenes Positionspapier vorgelegt. Auf Basis des derzeitigen Teilleistungssystems werden Vorschläge zur strukturellen Weiterentwicklung sowie zur finanziellen Konsolidierung bis zum Jahr 2030 gemacht.

„Wir stehen vor der großen Herausforderung, die Zukunft der sozialen Pflegeversicherung mittelfristig abzusichern. Dabei geht es im Kern um eine verbesserte Situation der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen, den Schutz vor deren wirtschaftlicher Überforderung sowie die Gewährleistung von Beitragssatzstabilität“ , sagt Volker Hansen.

Zweckgebundener Bundesbeitrag

Der Vorsitzende des AOK-Aufsichtsrates für die Arbeitgeberseite spricht sich daher für einen breiteren Finanzierungsmix aus. Zum einen sieht das AOK-Konzept vor, einen zweckgebundenen, regelmäßig dynamisierten Bundesbeitrags in Höhe von jährlich 3,2 Milliarden Euro einzuführen. Das soll die Beitragszahler entlasten.

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Mit dem Geld vom Bund würden gesamtgesellschaftliche Aufgaben der Pflegeversicherung wie etwa die soziale Absicherung von pflegenden Angehörigen finanziert. Zum anderen hätten aber auch die Bundesländer Verantwortung zu übernehmen. Denn für die Investitionskosten werden mit rund 5,5 Milliarden Euro pro Jahr beziffert.

Dynamik für Pflegeleistungen

„Um die tendenziell steigenden Eigenanteile der pflegebedürftigen Menschen zu verringern, schlagen wir außerdem die jährliche Dynamisierung der Pflegeleistungen vor. Diese orientiert sich an den Bruttolohnzuwächsen“, erklärt Knut Lambertin, Vorsitzender des AOK-Aufsichtsrates für die Versichertenseite.

Um die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen zu entlasten, sollen zudem die pflegebedingten Aufwendungen bei ausgewählten, besonders förderungswürdigen Leistungen zukünftig vollständig übernommen werden. Das gelte laut dem AOK-Positionspapier Pflege 2030 beispielsweise für die Kurzzeitpflege.

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