Kooperation mit Rechtsanwaltskanzlei BVK unterstützt Vermittler beim Beantragen von Bundeshilfen

Die Bundesregierung hat in ihrem jüngst vorgestellten Krisenpaket unter anderem Soforthilfen für Kleinstunternehmen und Solo-Selbständige in Aussicht gestellt. Damit kleine Versicherungsvermittlerunternehmen möglichst schnell davon profitieren können, hat der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) kurzfristig ein neues Beratungsangebot für seine Mitglieder eingerichtet. Der Verband arbeitet dabei mit der Rechtsanwaltskanzlei Wolter Hoppenberg zusammen.
Um die öffentlichen Hilfsangebote zu sichten, seien Kenntnisse des öffentlichen Rechts, Arbeitsrechts, Steuerrechts und Insolvenzrechts erforderlich. Die Kanzlei Wolter Hoppenberg habe eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe ins Leben gerufen. Mit ihr wolle man Versicherungsvermittlern helfen, die Förderprogramme effektiv in Anspruch nehmen, heißt es vom BVK.
„Damit erhalten unsere Mitglieder kurzfristig Zugang zu den Ressourcen weiterer Rechtsexperten, die für unsere Mitglieder die notwendigen und möglichen Unterstützungsleistungen aus einer Hand koordinieren und beantragen können“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz.
Trotz der Corona-Pandemie stehe die Geschäftsführung den BVK-Mitgliedern weiterhin zu den üblichen Geschäftszeiten zur Beratung zur Verfügung und sei unter der Rufnummer 0228 - 22805-0 zu erreichen, heißt es von dem Verband.
Der BVK kümmert sich um die Belange von rund 12.000 selbstständigen und hauptberuflich tätigen Versicherungsvermittlern und Bausparkaufleuten. Durch Organmitgliedschaften von Vertretervereinigungen deutscher Versicherer vertritt der Verband insgesamt rund 40.000 Vermittler in Deutschland.