Der Bundestag hat am Freitag das Rentenpaket verabschiedet. Zeitgleich legte das Bundesfinanzministerium den Referentenentwurf zur Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge vor. Der Entwurf greift wesentliche Elemente aus Christian Lindners Reformplänen auf – mit einigen entscheidenden Änderungen.
Kernelemente: Altersvorsorgedepot und gestaffelte Förderung
Der Gesetzentwurf von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) sieht vor, dass die steuerlich geförderte private Altersvorsorge ab dem 1. Januar 2027 grundlegend neu aufgestellt wird. Im Zentrum steht das bereits von der Ampel-Koalition entwickelte Altersvorsorgedepot, das ohne Beitragsgarantie auskommt und Anlagen in ETFs, Fonds, Anleihen und künftig auch Eltifs ermöglicht. Daneben bleiben Garantieprodukte mit 80 oder 100 Prozent Kapitalgarantie zu Rentenbeginn erhalten.
Die staatliche Förderung wird künftig beitragsproportional gestaltet – allerdings mit einer gestaffelten Struktur: Für die ersten 1.200 Euro Jahresbeitrag gibt es 30 Prozent Förderung, für Beiträge zwischen 1.201 und 1.800 Euro nur noch 20 Prozent. Die maximale staatliche Grundzulage beträgt damit 420 Euro pro Jahr. Hinzu kommt eine Kinderzulage von 25 Prozent je Kind, maximal 300 Euro, sowie eine Startzulage von 200 Euro für unter 25-Jährige. Der Mindesteigenbeitrag steigt von bisher 60 auf 120 Euro jährlich.
Bei der Auszahlungsphase haben Sparer die Wahl zwischen einer lebenslangen Leibrente oder einem Auszahlungsplan bis mindestens zum 85. Lebensjahr – eine Restverrentungspflicht entfällt. Biometrische Zusatzabsicherungen wie Beitragsfreistellungen bei Berufsunfähigkeit werden aus dem Fördersystem ausgeschlossen.
Frühstart-Rente ab Januar 2027
Als neue Komponente führt die Reform die Frühstart-Rente ein: Kinder sollen ab Januar 2027 automatisch monatlich 10 Euro vom Staat erhalten. Die ursprünglich für alle 6- bis 18-Jährigen geplante Frühstart-Rente wurde allerdings massiv abgespeckt: Sie startet 2027 lediglich für Sechsjährige des Jahrgangs 2020. Grund sind knappe Haushaltsmittel – für die Förderung sind nur 50 Millionen Euro veranschlagt, ausreichend für einen Jahrgang, aber nicht für alle ursprünglich vorgesehenen Altersgruppen.
Das angesparte Kapital wird mit der Volljährigkeit in ein Altersvorsorgedepot überführt. Reagieren Eltern nicht innerhalb von sechs Monaten, greift ein Auffangdepot bei der Bundesbank.
Kostendeckel von 1,5 Prozent
Eine zentrale Neuerung ist der Kostendeckel für das sogenannte Standarddepot: Die durchschnittliche jährliche Renditeminderung durch Verwaltungsgebühren, Vertriebskosten und Fondskosten darf maximal 1,5 Prozent betragen. Zudem werden Abschluss- und Vertriebskosten künftig über die gesamte Vertragslaufzeit verteilt, die Zillmerung entfällt komplett.
Der aktuelle Entwurf basiert weitgehend auf den Vorarbeiten des ehemaligen Bundesfinanzministers Christian Lindner aus dem September 2024. Das grundsätzliche Konzept mit dem Altersvorsorgedepot, die Abkehr von starren Garantieverpflichtungen und die Flexibilisierung der Auszahlungsphase wurden übernommen.
Maximalförderung reduziert
Entscheidend verändert hat sich jedoch die Fördersystematik: Lindners Entwurf sah noch eine einheitliche Grundzulage von 20 Cent pro eingezahltem Euro vor; gefördert wurden Beiträge bis zu 3.000 Euro jährlich (ab 2030: 3.500 Euro). Die maximale staatliche Förderung hätte damit 600 bis 700 Euro betragen. Der aktuelle Entwurf senkt die Förderobergrenze auf 1.800 Euro und führt die Staffelung ein, was die Maximalförderung auf 420 Euro reduziert.
Neu hinzugekommen ist der Kostendeckel von 1,5 Prozent beim Standarddepot – diese Vorgabe war im September-Entwurf nicht enthalten. Auch die Frühstart-Rente wurde nun konkretisiert, während sie in Lindners Entwurf noch als separates Vorhaben behandelt wurde.
Die Kinderzulage blieb weitgehend unverändert.
Versicherer: Langlebigkeitsrisiko vernachlässigt
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) begrüßt grundsätzlich, dass nach Jahren der Diskussion ein konkreter Reformvorschlag vorliegt. „Das ist die Chance auf eine neue Zusatzrente, die einfach verständlich ist, den Menschen Sicherheit gibt und am Kapitalmarkt wächst“, sagt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV.
Die Lockerung der Garantieverpflichtungen bewertet der Verband positiv: Wenn nicht mehr jeder eingezahlte Euro zu 100 Prozent garantiert werden muss, könnten deutlich höhere Renten als bei der bisherigen Riester-Rente erreicht werden. Auch die erweiterten Entscheidungsmöglichkeiten in der Rentenphase schaffen mehr Flexibilität.
Kritisch sieht der GDV jedoch die Möglichkeit, Auszahlungspläne zu wählen, die nur bis zum 85. Lebensjahr laufen. „Entscheidend ist, dass Altersvorsorge bis zum Lebensende trägt – sonst drohen Versorgungslücken und wachsende Belastungen für die sozialen Sicherungssysteme“, warnt Asmussen. Etwa die Hälfte der heute 66-jährigen Männer und rund zwei Drittel der Frauen würden 85 Jahre oder älter. Wenn Zahlungen bereits mit 85 enden, stehe ein wachsender Teil der Bevölkerung im sehr hohen Alter ohne Einkommen aus der geförderten Altersvorsorge da.
Ebenfalls problematisch findet der GDV die Ausgestaltung des Standarddepots ohne Garantien. Für viele Menschen sei eine verlässliche Mindestabsicherung entscheidend, um Vertrauen in die private Altersvorsorge zu fassen.


