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Aktualisiert am 19.03.2021 - 10:57 Uhrin Tipps & RatgeberLesedauer: 1 Minute

Für Finanz- und Versicherungsvermittler Webinar-Aufzeichnung zur EU-Transparenzverordnung verfügbar

Schreibtisch mit Notebook
Schreibtisch mit Notebook: Ab dem 10. März gilt die EU-Transparenzverordnung. Was das für Vermittler bedeutet, stellen AfW und Standard-Life in enem Webinar vor. | Foto: Pexels / Andrew Neel

Zum Stichtag 10. März 2021 kommen auf viele Vermittler neue Pflichten zu. An dem Tag wird die europäische Offenlegungsverordnung, auch Transparenzverordnung genannt, gültig. Neben Produktanbietern wie Fondsgesellschaften und Versicherern bringt sie neue Pflichten für Vermögensverwalter und Versicherungsvermittler mit sich.

Finanzanlagenvermittler nach Paragraf 34f Gewerbeordnung sollen vorerst nicht betroffen sein – der Bundesverband Finanzdienstleistung rät allerdings dazu, dass auch dieses Vermittlersegment die neuen Tranparenzregeln befolgen sollte.

Gemeinsam mit dem Versicherungsanbieter Standard Life hat der AfW jüngst ein Webinar veranstaltet und darin Tipps für Vermittler zur neuen Verordnung gegeben.

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Die Aufzeichnung stellt der Verband auf seiner Internetseite kostenlos zur Verfügung >>

Zum selben Thema haben die Vermittlerbände AfW und Votum darüber hinaus eine kompakte Handreichung für Vermittler erarbeitet. Sie ist ebenfalls über die Homepages von AfW und Votum abrufbar.

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