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Kostenoffenlegung reicht nicht Uniprofessor will Regulierung von Honorarmodellen

in FinanzberatungLesedauer: 1 Minute

Die Forschung zeige, dass die reine Offenlegung von Vergütungssätzen den Verbraucher nicht vor Übervorteilung schütze, weil ihm der Marktüberblick über Kostensätze fehle, erklärte Jörg Schiller, Professor am Lehrstuhl für Versicherungswirtschaft und Sozialsysteme an der Universität Hohenheim, auf der DKM. Daher forderte er, die Honorarmodelle zu regulieren. 

Honorarvergütung allein schützt nicht vor Falschberatung

Schließlich sollen Provisionen ab 2017 durch die Versicherungsrichtlinie IDD geregelt werden, argumentierte Schiller. Warum sollte dies nicht auch für Honorare gelten. Schließlich schütze die Honorarvergütung allein nicht vor Falsch- oder Fehlberatung. 

Doch wie könnte eine solche Regulierung aussehen? Hier schlägt der Finanzprofessor Standardisierungen zum Beispiel im Bereich der Stundenhonorare vor. Dabei sollten alle relevanten Verbände in das Gesetzgebungsverfahren einbezogen werden und ihre Vorschläge einbringen dürfen, bevor der Gesetzgeber die endgültigen Spielregeln festlegt. 

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