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KPMG-Steuerexperte Andreas Patzner So gehören Ethereum, Ripple und Bitcoin in die Steuerklärung

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  1. Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach Paragraf 15 EStG

Besonderheiten gelten bei Personen, die Kryptowährungen oder Derivate auf Kryptowährungen wie ein Händler professionell handeln oder die neue Kryptowährungen, zum Beispiel Bitcoins, generieren (so genannte Miner). Bei ihnen sind - wenn der Betrieb in Deutschland unterhalten wird - grundsätzlich alle Gewinne und Verluste gemäß Paragraf 15 EStG einkommensteuerlich relevant (Anlage G) und können außerdem der Gewerbesteuer unterliegen.

  1. Nicht steuerbare Gewinne oder Verluste aus Kryptowährungen

Anleger die tatsächlich (also nicht über Derivate wie CFDs oder Options) in Kryptowährungen investieren und die weder wegen professionellen Handels noch wegen Minings einen Gewerbebetrieb unterhalten, können Gewinne steuerfrei vereinnahmen, wenn sie die Kryptowährungen länger als ein Jahr seit Erwerb gehalten haben. Nach Ablauf der Jahresfrist sind jedoch auch Verluste steuerlich nicht mehr ansetzbar.

  1. Zusammenfassung

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Realisiert ein Investor in einem Jahr Gewinne oder Verluste aus so genannten Kryptowährungen, wie zum Beispiel Bitcoins, ist zunächst zu untersuchen, in welche der vier oben genannten Kategorien (Einkünfte aus Kapitalvermögen nach Paragraf 20 EStG, Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften (so genannte Spekulationsgeschäfte) nach Paragraf 23 EStG, gewerbliche Einkünfte nach Paragraf 15 EStG und sonstige nicht steuerbare Veräußerungsgeschäfte außerhalb der Jahresfrist) diese jeweils einzuordnen sind.

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Im Falle einer Steuerpflicht besteht meist auch die Verpflichtung, die Gewinne und Verluste in der Steuererklärung zu erfassen, weil die in der Praxis genutzten Handelsplattformen oftmals keine deutschen Steuern abführen.

Steuerfreiheit kommt grundsätzlich nur dann in Frage, wenn der Investor tatsächlich die Kryptowährung und nicht lediglich Derivate wie CFDs oder Options hält und wenn der Anleger die Kryptowährung länger als ein Jahr gehalten hat. Dagegen sollten Verluste in diesem Szenario gegebenenfalls noch innerhalb der Jahresfrist realisiert werden. 

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