Der Bundestag hat gestern nach zwei Jahren Vorbereitung mit den Stimmen der Ampel-Koalition die umstrittene Krankenhausreform beschlossen. Die Gesetzespläne von Gesundheitsminister Karl Lauterbach sollen den finanziellen Druck auf die Kliniken nehmen und für eine stärkere Spezialisierung sorgen.
Vor allem kleinere Krankenhäuser sollen weniger Leistungen anbieten und sich auf Eingriffe beschränken, die sie gut beherrschen. Vorgesehen ist zudem, die bisherige Vergütung mit Fallpauschalen für Behandlungsfälle in Kliniken zu ändern. Künftig sollen sie 60 Prozent der Vergütung schon für das Vorhalten bestimmter Angebote bekommen. Als wahrscheinlich gilt, dass es auch zu Schließungen einiger der aktuell noch über 1.700 Kliniken in Deutschland kommt.
PKV-Verband sieht sich übergangen
Kaum beschlossen, trat der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) auf den Plan und feuerte seine Kritik ab. „Wir bedauern es sehr, dass trotz der zahlreichen und konstruktiven Kritik aus Fachkreisen die Krankenhausreform weitgehend unverändert durch den Bundestag verabschiedet wurde. Der PKV-Verband und andere Partner der Selbstverwaltung sind nur sehr unzureichend bis gar nicht in die Beratungen einbezogen worden“, so der PKV-Vorsitzende Thomas Brahm. Die PKV sei der zweitwichtigste Kostenträger für die stationäre Versorgung in Deutschland. „Dennoch fehlt im Gesetz ihre Beteiligung bei wichtigen Informationsflüssen und Gremien.“
Vorhaltevergütung gefährdet Versorgungsqualität
Ein zentraler Kritikpunkt: Die beschlossene Reform bringe für die Versicherten zusätzliche Kosten und die Gefahr von Versorgungslücken. „Sollte die neue Vorhaltevergütung wie geplant eingeführt werden, drohen damit gesundheitliche Nachteile für die Versicherten“, sagt Brahm. Gemeint ist, dass Kliniken künftig ihre Einnahmen verbessern könnten, indem sie weniger Leistungen für Patienten erbringen. Dies gebe den Krankenhäusern völlig falsche Impulse. „So drohen neue Versorgungsmängel, wenn spezialisierte Kliniken künftig weniger Patienten annehmen, weil sie das Geld auch ohne diese Arbeit bekommen“, so Brahm. Überdies verursache die Vorhaltevergütung viel mehr Bürokratie.
Rückwirkende Lohnerhöhungen als Kostentreiber
Kritik wird auch an einem angeblichen Kostentreiber zu Lasten der Versicherten geäußert, der sich noch kurzfristig durch einen Änderungsantrag eingeschlichen haben soll. Demnach sollen die Lohnerhöhungen im Krankenhaus zusätzlich zu den bisher schon auf Landesebene geregelten Erhöhungen des Basisfallwertes von den Krankenversicherungen übernommen werden – rückwirkend für das Jahr 2024. Brahm: „Hier droht ein neuer Kostenschub in Milliardenhöhe zu Lasten der Versicherten.“
Transformationsfonds soll verfassungswidrig sein
Wie auch von der Unions-Fraktion in der Bundestagsdebatte am Donnerstag thematisiert, sieht der PKV-Verband den Umbau von Krankenhausstrukturen als verfassungsrechtliche Aufgabe der Bundesländer. Insoweit sei der Plan, die Kosten des geplanten Transformationsfonds den Versicherten aufzuerlegen, aus Sicht der Lobbyisten verfassungswidrig. Notwendige Investitionen müssten vielmehr aus dem Steueraufkommen beglichen werden. „Die Länder kommen seit Jahrzehnten ihrer verfassungsrechtlichen Pflicht zur Finanzierung der Investitionskosten nur sehr unzureichend nach“, sagt Brahm.
Die PKV beteilige sich über erhöhte Entgelte bereits überproportional an den Gesundheitskosten. Zusätzlich zu den allgemeinen Krankenhaus-Leistungen brächten die Privatpatienten den Krankenhäusern nochmals mehr als fünf Milliarden Euro pro Jahr zum Beispiel über Wahlleistungen der Beihilfe. Dieses Geld würde fehlen, wenn die Privatversicherten komplett nach den Regeln der GKV abgerechnet würden.
