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Krankenvollversicherung im Produktcheck Ein Premium-Tarif für Preisbewusste

Von in MärkteLesedauer: 3 Minuten
Paar im Urlaub
Paar im Urlaub: Die Krankenversicherung der Continentale schützt auch bei Reisen ins außereuropäische Ausland. | Foto: Unsplash.com
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Die Continentale Krankenversicherung, die mit der fallbezogenen Selbstbeteiligung einen sehr eigenwilligen Weg auf dem Markt bestreitet, hat einen neuen Premium-Tarif der Krankenvollversicherung eingeführt. Dabei handelt es sich um einen Kompakt-Tarif, der Leistungen für die ambulante, stationäre und zahnärztliche Behandlung enthält und um weitere Bausteine ergänzt werden kann. So sind zum Beispiel die stationären Wahlleistungen für Ein- oder Zweibettzimmer nicht im Tarif enthalten, lassen sich aber durch einen Zusatzbaustein ergänzen.

Sven Hennig

Die Continentale hat auch im jüngsten Tarif wieder die fallbezogene Selbstbeteiligung gewählt. Im Gegensatz zu prozentualen oder absoluten Selbstbeteiligungen zahlen Versicherte bei diesem Modell einen bestimmten Prozentsatz einer anfallenden Rechnung selbst. So fällt im Premium-Tarif der Continentale für nahezu alles eine pauschale Selbstbeteiligung von 20 Euro an.

Diese zahlt der Kunde für jeden Behandlungstag bei einem Arzt, für jeden Tag in der Reha, für jeden Behandlungstag bei Sozialtherapie oder Entbindung, für jede psychothera-peutische Sitzung, für jedes Arzneimittel (außer Generika), jedes Verbandmittel und jeden Impfstoff. Im Gegensatz zu den bisherigen Tarifen der Continentale gibt es hier jedoch eine Deckelung: Die fallbezogene Eigenbeteiligung ist auf einen maximalen Betrag von 500 Euro pro Kalenderjahr bei Erwachsenen und 250 Euro bei Kindern begrenzt.

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Bei Reisen ins außereuropäische Ausland besteht für zwölf Monate Versicherungsschutz, ohne dass es einer separaten Vereinbarung bedarf. Wenn dieser aufgrund einer notwendigen Heilbehandlung ausgedehnt werden muss und die versicherte Person nicht transportfähig ist, dann verlängert sich der Versicherungsschutz für diesen Zeitraum. Wer sich in dem versicherten Zeitraum im Ausland behandeln lassen muss, der bekommt die Kosten dort auch erstattet, wenn diese über den Beträgen der deutschen Gebührenordnung liegen, solange sie in dem Aufenthaltsland ortsüblich sind.

Für die ersten 30 Sitzungen einer Psychotherapie werden 100 Prozent der laufenden Kosten erstattet, darüber hinausgehend nur noch 80 Prozent. Die Anzahl der Sitzungen ist dabei nicht begrenzt. Auch die Heilpraktiker-Leistungen sind erstattungsfähig, wenn sie innerhalb der gültigen Fassung der Gebührenordnung für Heilpraktiker liegen. Darüber hinaus werden die Kosten sonstiger, „von Heilpraktikern üblicherweise durchgeführten Untersuchungs- und Behandlungsmethoden“ erstattet, die im Verzeichnis für Naturheilverfahren enthalten sind.

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