Krankheitskosten Verstorbener
Versicherungschef will Kosten vom Erbe abziehen
Werner Görg, Chef der Gothaer Versicherung, macht einen brisanten Vorschlag: Erben könnten für die Krankheitskosten eines Verstorbenen nachträglich herangezogen werden. Sonst sei die Sozialversicherung nicht haltbar.