Vom Europäischen Rechnungshof Fehlende Standards, Grenz-Hindernisse: Scharfe Kritik am EU-Fonds-Markt

Bereits 1985 hat die EU begonnen, dafür zu sorgen, dass ein länderübergreifender Binnenmarkt für Investmentfonds in der EU möglich ist und hat sich gleichzeitig für den Schutz privater Geldanlagen eingesetzt. Dadurch können Fondsverwalter mit Sitz in einem der EU-Mitgliedstaaten ihre Produkte überall in der EU vertreiben und werden dabei nur von den Behörden des Landes beaufsichtigt, in dem sie ihren Sitz haben. Nun hagelt es jedoch Kritik vom Europäischen Rechnungshofs: Die EU habe nicht alle Ziele erreicht und Vorteile für Investoren blieben ungenutzt.
Das Urteil der Prüfer: Ein echter Binnenmarkt für Investmentfonds existiere bis heute nicht, und grenzüberschreitende Tätigkeiten seien nach wie vor selten. Zudem gebe es noch immer keine einheitliche Fondsaufsicht über die Mitgliedstaaten hinweg, der Anlegerschutz sei nach wie vor schwach, und systemische Risiken würden nicht ausreichend überwacht.
Die Rolle von Fonds in der EU
Investmentfonds spielen eine wichtige Rolle in der EU, da viele Investoren dort ihr Geld anlegen. Im Jahr 2020 hielten Fonds in der EU Vermögenswerte in Höhe von fast 19 Billionen Euro. Dabei konzentrieren sich knapp 70 Prozent des Fondsgeschäfts auf vier Mitgliedstaaten:
- Luxemburg
- Irland
- Deutschland
- Frankreich
„Es bestand die Hoffnung, dass ein stärker integrierter Markt für Investitionsfonds den Unternehmen in der EU vielfältigere Finanzierungsquellen und den Investoren besseren Schutz und größere Auswahl bieten würde“, so Rimantas Šadžius, Prüfer am Europäischen Rechnungshof. „Doch noch immer gibt es grenzübergreifende Hindernisse, noch immer existieren in der EU unterschiedliche Aufsichtsstandards und noch immer können Investoren nicht alle potenziellen Vorteile ausschöpfen.“
Diese Schwachpunkte sehen die Prüfer am EU-Fonds-Markt
Grenzüberschreitende Anlagetätigkeiten seien immer noch selten, kritisieren die Experten. In den meisten EU-Ländern bleibe das Investmentfondsgeschäft überwiegend auf den Inlandsmarkt konzentriert. Ein Grund dafür sei, dass viele der erhofften Vorteile für Anleger, wie niedrigere Gebühren und mehr Anlageprodukte, bisher ausblieben.
Die Kosten seien noch immer hoch und würden zudem von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat stark variieren. Auch bestünden weiter Hindernisse für den Marktzugang, sodass es nach wie vor keine gleichen Wettbewerbsbedingungen gebe. Zudem könnten bestimmte Faktoren wie die Besteuerung, die lokale Nachfrage und die Vertriebsstrategien von Investmentfonds nicht durch EU-Recht geregelt werden.

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Es ist aber nicht alles schlecht
Allerdings habe die EU dazu beigetragen, die Transparenz von Investmentfonds zu erhöhen, so die Prüfer. Die Anleger würden heute besser über die Risiken, die Wertentwicklung und die Kosten von Geldanlagen informiert. Es sei für sie jedoch nach wie vor sehr schwierig, Fonds EU-weit zu vergleichen.
An einem ausreichenden Anlegerschutz mangelt es nach wie vor
Anleger sind noch immer nicht gut genug geschützt, bemängeln die Experten. Probleme seien zu hohe Kosten aufgrund undurchsichtiger Verkaufspraktiken oder einseitiger Beratungen durch Anlagevermittler, die dazu führen, dass Anleger Produkte kaufen, die nicht gut auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. In diesem Zusammenhang stelle auch das so genannte Greenwashing ein Problem dar: Die EU-Prüfer weisen darauf hin, dass das ESG-Label derzeit keiner Regulierung unterliege und daher missbraucht werden könne.
Sind bloße Richtlinien ausreichend?
Die Prüfer stellen sich zudem die Frage, ob der gesetzliche Rahmen der Europäischen Kommission ausreichend ist: Die Rechtsvorschriften über die grenzüberschreitende Regulierung von Investmentfonds bestünden hauptsächlich aus Richtlinien, die von den einzelnen Mitgliedstaaten umzusetzen seien. Dabei müssten die Mitgliedstaaten auf der Grundlage ihrer eigenen Auslegung der entsprechenden Richtlinie und der nationalen Gegebenheiten jeweils eigene Vorschriften festlegen und durchsetzen. Diese Praxis habe zu erheblichen regulatorischen Unterschieden zwischen den Mitgliedstaaten geführt.