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Aktualisiert am 07.03.2023 - 14:23 Uhrin Politik & GesellschaftLesedauer: 4 Minuten

„Geht an der Realität vorbei“ Kritik an Baukindergeld-Nachfolger: Nur Neubau-Käufer profitieren

Handwerker montieren Solarzellen auf dem Dach eines neugebauten Hauses
Handwerker montieren Solarzellen auf dem Dach eines neugebauten Hauses: Die neue Wohneigentumsförderung der Bundesregierung können nur Familien in Anspruch nehmen, die einen Neubau kaufen. | Foto: Imago Images / Rolf Poss

Im Juni startet das neue Förderprogramm der Bundesregierung, das Familien mit geringeren Einkommen beim Erwerb einer Immobilie helfen soll. Während das Ende 2022 vorzeitig ausgelaufene Baukindergeld Zuschüsse von 1.200 Euro pro Kind und Jahr über maximal zehn Jahre vorsah, setzt die Regierung mit dem Nachfolger auf zinsgünstige KfW-Darlehen. Das Programm richtet sich an Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind und einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 60.000 Euro – bei weiteren Kindern im Haushalt steigt die Einkommensgrenze um jeweils 10.000 Euro. Anders als beim Baukindergeld wird zudem nur noch der Erwerb energieeffizienter Neubauten gefördert.

Kritik an der Neuausrichtung kommt unter anderem vom Verband Wohneigentum, der die Interessen von Eigentümern vertritt, die ihre Immobilie selbst nutzen. Bei Häusern und Wohnungen im Hochpreisniveau werde die bereitgestellte Summe nur einen Bruchteil des Bedarfs decken können, kritisiert Verbandspräsident Manfred Jost. Dass Bestandsimmobilien aus der Förderung herausfallen, gehe an der Realität vorbei. Zudem sei das Fördervolumen von 350 Millionen Euro pro Jahr viel zu niedrig.

 

Ähnlich argumentiert Jan-Marco Luczak, baupolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion: „350 Millionen Euro sind kein ausreichender Beitrag, um angesichts gestiegener Zinsen und Baukosten Familien den Weg in die eigenen vier Wände zu ermöglichen.“ Auch Luczak kritisiert den Fokus auf Neubauten mit hohen energetischen Standards: „So zu bauen, ist richtig teuer.“ Das könnten sich Familien mit einem Haushaltseinkommen unter der angegeben Grenze von 60.000 Euro gar nicht leisten. „Das passt nicht zusammen“, meint Luczak.

Studie: Mehrheit der Käufer entscheidet sich für eine Bestandsimmobilie

Laut einer Studie des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR), das im Bundesbauministerium angesiedelt ist, entscheiden sich immer mehr Käufer für eine Bestandsimmobilie. Zwischen 2018 und 2021 traf das demnach auf 79 Prozent der Haushalte zu, die ein Haus oder eine Wohnung erwarben. Nur in 21 Prozent der Fälle handelte es sich um einen Neubau. „Angesichts steigender Grundstückspreise sind Gebrauchtimmobilien für viele Haushalte die bessere Alternative zum Neubau“, so BBSR-Wohnungsmarktexpertin Iris Ammann bei der Vorstellung der Studie. Die Mehrheit der Käufer seien zudem Familien.

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Manfred Jost vom Verband Wohneigentum sieht sich durch die Studie bestätigt: „Wer Wohneigentum ermöglichen, aber aus Gründen des Klimaschutzes Fläche und Ressourcen sparen möchte, muss wie bisher auch den Erwerb bestehender Häuser unterstützen.“ Der Verband schlägt vor, die Eigentumsförderung mit der Förderung energetischer Sanierungen kombinierbar zu machen. „Das muss sowohl als auch möglich sein, nicht entweder oder“, so Jost.

 

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat ein eigenes Konzept zur Förderung von Wohneigentum vorgelegt. Wichtig sei insbesondere, dass die Nebenkosten beim Kauf sinken, so der baupolitische Sprecher Luczak. „Diese sind oft unüberwindbare Hürden für junge Familien mit wenig Eigenkapital.“ Die Partei schlägt bei der Grunderwerbsteuer familienfreundliche Freibeträge für die erste selbstgenutzte Immobilie vor. Weitere Hebel seien staatlich abgesicherte Mietkaufmodelle und gezielte Programme zur Förderung von selbstgenutztem Eigentum.

Bauministerium: Förderung stammt aus unterschiedlichen Töpfen

Das Bundesbauministerium (BMWSB) hatte bei der Vorstellung der neuen Pläne für die Gebäudeförderung im Dezember erklärt, die Gelder für die Neubauförderung stammten aus dem Klima- und Transformationsfonds. „Das heißt, diese Gelder dürfen nur für energetisch sinnvolle Förderung ausgegeben werden“, zitiert das „Handelsblatt“ die Leiterin der Abteilung Wohnen im BMWSB, Annett Jura.

Bei Bestandsbauten gebe es nur noch Förderung für energetische Sanierungsmaßnahmen. Dafür sei das Bundeswirtschaftsministerium zuständig. „Der Erwerb an sich wird nicht gefördert“, so Jura gegenüber dem „Handelsblatt“.

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