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Kritik an Beratungspflicht des Versicherers Das würden Makler an der IDD-Umsetzung ändern

Von in IDD: Neue Regeln für VersicherungsvermittlerLesedauer: 2 Minuten

Die Maßnahmen zur Umsetzung der Vermittlerrichtlinie IDD in deutsches Recht sind vielen Branchenteilnehmern ein rotes Tuch. Schon mit Bekanntwerden des Referentenentwurfs aus dem Wirtschaftsministerium Ende November vergangenen Jahres hagelte es Protest. Seit der Vorlage des finalen Entwurfs Mitte Januar treten die großen Branchenverbände auf unterschiedliche Weise für Abänderungen des Gesetzesvorhabens ein.

Und was sagen die Betroffenen direkt? Für die aktuelle Trendstudie des Branchenmagazins Asscompact wurden Makler um eine Einschätzung der Maßnahmen gebeten und auf diese Weise die wichtigsten Kritikpunkte identifiziert. Die Ergebnisse beruhen auf einer Befragung, die im Verlauf des Januar durchgeführt wurde. Die Makler beziehen sich auf den Referentenentwurf des Gesetzes.

Über die Hälfte der befragten Vermittler erteilen den angedachten Umsetzungsmaßnahmen laut Asscompact Schulnoten von „Mangelhaft“ oder gar „Ungenügend“.

Besonders sauer stoßen den Befragten die Vorgaben zur Beratungspflicht für Versicherer auf. Sehr unzufrieden sind viele Befragte auch mit ihrer Ansicht nach unpräzisen rechtlichen und begrifflichen Definitionen.

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"Welche Inhalte des Referentenentwurfs müssen Ihrer Meinung nach zwingend geändert werden?"

Quelle: AssCompact Trends I/2017

An der aktuellen Online-Erhebung von Asscompact nahmen 434 Versicherungsmakler, Kapitalanlagevermittler und Mehrfachvertreter teil.

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