LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
in Courtagen im VersicherungsvertriebLesedauer: 4 Minuten

Kritik an Makler-Urteil AfW-Vorstand Norman Wirth: „Keine pauschale Rentenpflicht für Pool-Makler“

Seite 2 / 2


Allein diese Aussagen sprechen von einer schwerwiegenden Unkenntnis des LSG Bayern in Bezug auf die Vertriebs- und Vermittlerlandschaft. Außerdem sei der Makler auf die Durchführung administrativer Tätigkeiten durch den Maklerpool angewiesen, um seine Tätigkeit erfolgreich auszuüben. Das Gericht begründet die wirtschaftliche beziehungsweise faktische Abhängigkeit vom Maklerpool letztlich damit, dass es meint, der Makler könne ohne die Unterstützung durch die Vorteile, die ihm der Maklerpool bietet (Wettbewerbsvorteil durch Marktmacht des Maklerpools, administrative Tätigkeit) die Maklertätigkeit nicht erfolgreich betreiben und könne keine nennenswerten Umsätze erzielen.

Fazit:

Das Urteil ist als grob fehlerhafte Einzelfallentscheidung anzusehen. Das LSG Bayern kam offenbar wegen einer unvollständigen beziehungsweise fehlerhaften Berücksichtigung der tatsächlichen Rechtsbeziehungen zwischen Makler und Maklerpool und zwischen Makler und Maklerkunden zur Annahme der Rentenversicherungspflicht für den Makler. Dabei ist das LSG Bayern auch, wie sich den Urteilsgründen entnehmen lässt, wegen dieser fehlenden Kenntnisse von falschen Tatsachen und Annahmen ausgegangen, die es der Entscheidung in wesentlichen Teilen zugrunde gelegt hat. Wir werten das Urteil als einen Einzelfall, der sich in der weiteren Rechtsprechung zu diesem Thema so nicht wiederfinden sollte. Unbedingt sollte gegen Bescheide, die sich in Zukunft auf dieses Urteil beziehen oder deren Inhalt übernehmen, sämtliche rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden.

Anzumerken ist übrigens auch die fehlende Relevanz für den größten Teil der Maklerschaft. Denn nur diejenigen Makler, die regelmäßig mindestens 5/6 ihres Umsatzes über einen einzelnen Pool erhalten, betrifft überhaupt das hier angesprochene Problem der vermeintlichen Rentenversicherungspflicht.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen
Tipps der Redaktion