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Aktualisiert am 23.07.2018 - 17:45 Uhrin Berufsbild BeraterLesedauer: 3 Minuten

Kritik der Efama Fondsbranche veröffentlicht Mängelliste der Priips-Verordnung

Europäische Kommission: Aus Brüssel kommt auch die „Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 vom 26. November 2014 über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte”, die bei Vertretern der europäischen Fondsbranche für reichlich Kritik sorgt.
Europäische Kommission: Aus Brüssel kommt auch die „Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 vom 26. November 2014 über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte”, die bei Vertretern der europäischen Fondsbranche für reichlich Kritik sorgt. | Foto: Fluke / pixelio.de
Peter De Proft, Efama

Das neue Basisinformationsblatt solle zwar Privatinvestoren helfen, Investmentprodukte besser zu verstehen. Das so genannte Key Information Document (Kid) könne ihnen in der Praxis allerdings eher schaden, weil die darin zu findenden Angaben zu Performance und Kosten bestenfalls verwirrend und mitunter irreführend sein.

Das ist die zentrale Erkenntnis der European Fund and Asset Management Association (Efama). Dieser Zusammenschluss von 28 nationalen Verbänden hat Daten und Erfahrungen von Mitgliedsunternehmen aus der europäischen Fondsbranche zusammengetragen. Ihre Kritikpunkte an der EU-Verordnung Priips hat die Efama online veröffentlicht.

„Anleger besser unterstützen!“

„Wir mahnen die politischen Entscheidungsträger in der EU, Anleger besser zu unterstützen“, heißt es in dem Appell des Lobbyverbands der Fondsgesellschaften. Dazu sollten sie mit Branchenvertretern und maßgeblichen Interessengruppen zusammenarbeiten, um die in der Efama-Studie aufgezeigten Missstände zu beheben. 

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In der Zwischenzeit sollten Politiker und Regulierungsbehörden Privatanlegern Hilfen anbieten, mit denen sie das in den Kids zu veröffentlichte Zahlenmaterial angemessen interpretieren können. Denn es sei entscheidend, dass sich die Investoren auf die Informationen der Anbieter verlassen und für ihre Anlageentscheidungen nutzen können. 

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