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Bitcoin und Co. Krypto versteuern: Was das Urteil des Bundesfinanzhofs für Anleger bedeutet

Gewinne aus Krypto versteuern: Ein Urteil des Bundesfinanzhofs brachte dazu Klarheit
Gewinne aus Krypto versteuern: Ein Urteil des Bundesfinanzhofs brachte dazu Klarheit | Foto: IMAGO / Bihlmayerfotografie

Auf diese Entscheidung haben Kryptoanleger gewartet: Wer mit Bitcoin, Ether und Co. handelt und Gewinne erzielt, muss diese versteuern. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) kürzlich entschieden (Az: IX R 3/22). Anlass war die Klage eines Mannes, der dem Finanzamt einen Gewinn aus privaten Kryptogeschäften in Höhe von 3,4 Millionen meldete, sich aber im Anschluss gegen die Krypto-Besteuerung wehrte. Er argumentierte, dass virtuelle Währungen lediglich Algorithmen und kein richtiges Wirtschaftsgut seien.

Die Richter teilten jedoch nicht seine Einschätzung: Kryptowährungen wie Bitcoin haben einen Kurswert und werden auf Handelsplattformen und Börsen gehandelt. Eingeordnet werden sie als „anderes Wirtschaftsgut“. Bitcoins seien demnach vergleichbar mit einem Oldtimer, Antiquitäten oder Tickets für Events. Werden diese innerhalb von 365 Tagen mit Gewinn verkauft, muss dieser versteuert werden.

Steuern auf Krypto - BFH-Urteil bringt Klarheit

Das Urteil des Bundesfinanzhofs zur Besteuerung von Krypto-Gewinnen hat in der Branche nun für Klarheit gesorgt. Durch die Einordnung als „anderes Wirtschaftsgut“ werden Gewinne aus dem Handel mit Bitcoins anders behandelt als etwa Gewinne aus Aktiengeschäften. Bei Letzteren handelt es sich um Einkünfte aus Kapitalvermögen. Für Krypto-Investoren fällt auf den Gewinn deshalb keine Abgeltungssteuer an.

Der Kläger hatte in den Jahren 2014 bis 2017 insgesamt 24,75 Bitcoin für 22.585 Euro gekauft. Diese tauschte er mehrfach in andere Währungen wie ETH oder XMR, Ende des Jahres 2017 verkaufte er seine Positionen und erzielte dabei einen Gewinn von 3,4 Millionen Euro.

 

Wann zahlt man für Krypto-Gewinne Steuern?

Verkauft man als Privatanleger Kryptowährungen und erzielt daraus Gewinne, ist die Versteuerung von der Haltedauer abhängig. Bei Kryptowährungen gilt derzeit eine einjährige Spekulationsfrist. Das heißt: Hält man Bitcoin und Co. für ein Jahr oder länger, ist der Verkauf nicht steuerpflichtig.

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Werden die Kryptowährungen jedoch vor dieser Frist verkauft, muss die Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis mit dem individuellen Steuersatz versteuert werden.

Wie bei allen privaten Veräußerungsgeschäften gilt auch beim Handel mit Kryptowährungen eine Freigrenze von 600 Euro pro Jahr.

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