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Kryptowährungen Was sich hinter dem Begriff „Initial Coin Offerings“ versteckt

Tatjana Schroeder und Florian Hensel

Initial Coin Offerings (ICOs) liegen im Trend. Kaum ein Tag vergeht, an dem nicht in den Medien über Blockchain, Coins oder Tokens berichtet wird. Das Kryptowährungslisting Coinschedule beziffert das 2017 weltweit in mehr als 200 ICOs gehandelte Volumen auf insgesamt rund 3,4 Milliarden Dollar. Der Erwerb solcher Coins ist indessen riskant, weil diese Investments nur eingeschränkt der Kapitalmarktregulierung unterfallen; Anleger- beziehungsweise Verbraucherschutz ebenso wie Datenschutzregeln greifen häufig nicht – ein Einfallstor für Betrüger.

Was ein ICO ist

Mit einem ICO lässt sich eine Finanzierung quasi im virtuellen Raum abbilden: Sie basiert entweder auf Programmiercodes, sogenannten Smart Contracts, die auf einer bestehenden Blockchain hinterlegt sind, oder es wird eine neue Blockchain angelegt. Die digitalen Einheiten – Token oder Coins –, die auf der Blockchain erzeugt werden, können Anleger in einem zumeist unregulierten öffentlichen Bieterverfahren erwerben. Verlangt wird häufig Vorkasse in Kryptowährung wie Bitcoin oder Ethereum, teilweise auch in gesetzlicher Währung.

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Der Begriff Initial Coin Offering (ICO) lehnt sich an Initial Public Offering (IPO) an. Das klingt zunächst nach einem Börsengang, ist aber mit Blick auf das Anlegerrisiko irreführend. Durchführen kann einen ICO theoretisch jeder. Weder ist ein Geschäftsbetrieb notwendig, noch muss der Anbieter spezielle Kenntnisse vorweisen. Das dahinter stehende Geschäftsmodell muss weder erprobt noch belastbar sein. Wer Tokens ausgeben will, kann dies mit vergleichsweise geringem Aufwand und Kosten tun.  

Anbieter entscheidet, was er durch ein Token gewährt

Weil ICOs eben keine Aktiengeschäfte sind, gilt für sie weder das Aktienrecht noch eine durchgängige Kapitalmarktregulierung. Folglich müssen sich Anbieter nicht an die entsprechenden Vorgaben halten, sondern können frei entscheiden, wie sie die Rechte der Anleger ausgestalten wollen. Der Anbieter allein entscheidet, was er durch ein Token gewährt. Die Brandbreite reicht von Nutzungsrechten am Produkt, über Stimmrechte bis hin zu Anteilen am Gewinn – in Bezug auf ein Projekt, das oft erst in der Frühphase der Entwicklung steckt. Manches Token ähnelt so mehr einem virtuellen Gutschein am Produkt der Zukunft als einem Anteilsschein. Statt eines klassischen Anlageprospektes, der von den Aufsichtsbehörden geprüft wird, stehen Anlegern oft nur Vertragsbedingungen oder Whitepaper zur Verfügung, in denen beschrieben ist, wie das ICO funktioniert.

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