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Verbraucherzentrale NRW Riester-Versicherung kündigen kann teuer werden

Walter Riester, Erfinder und Namensvater der Riester-Rente
Walter Riester, Erfinder und Namensvater der Riester-Rente: Die Kündigug eines älteren Riester-Vertrags kann unter Umständen richtig teuer werden. | Foto: imago images / Future Image

Die Riester-Rente hat derzeit nicht gerade den besten Ruf: Angesichts der ungeänderten Garantievorschriften im Niedrigzinsumfeld und der jüngsten Senkung des Höchstrechnungszinses auf 0,25 Prozent sprechen einige Experten von einer „Beerdigung der Riester-Rente“.  Doch wer seinen Riester-Vertrag kündigen möchte, sollte besonders vorsichtig sein und genau nachrechnen, warnt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

„Die bisher gewährten staatlichen Zulagen und Steuervorteile können dabei verloren gehen und das kann teuer werden“, schreiben die Verbraucherschützer. Eine bessere Alternative könne es sein, den Anbieter zu wechseln oder den Riester-Vertrag zur Entschuldung der eigenen Immobilie zu nutzen.

Auch vor Kündigung einer Kapitallebensversicherungen raten die Verbraucherschützer ab. „Vor 2004 abgeschlossene Lebensversicherungen glänzen oft noch mit einem Garantiezins zwischen 3 und 4 Prozent, auch wenn dieser nur für den Sparanteil gilt, also für die Beiträge nach Abzug der Kosten“, erklären sie. Bei vor 2005 unterschriebenen Verträgen, die länger als zwölf Jahre laufen, sei die Auszahlung zudem oft steuerfrei. In diesen Fällen rechne es sich, die Versicherungsbeiträge weiter zu bezahlen.

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Freistellung statt Kündigung

Wer kein Geld mehr für die Beiträge hat, kann statt Kündigung die Beitragsfreistellung wählen. Auch der Verkauf der Police am Zweitmarkt erzielt laut Verbraucherschützern oft einen höheren Erlös als der Rückkaufswert bei Kündigung.

„Oft lohnt auch die Prüfung, ob ein Widerruf des Vertrags möglich ist“, so die NRW-Verbraucherzentrale weiter. Denn häufig hätten Versicherer ihre Kunden bei Vertragsschluss nicht korrekt zum Widerrufs- oder Widerspruchsrecht belehrt. Bei einem erfolgreichen Widerruf werde der Vertrag komplett rückabgewickelt. Dies gelte auch für bereits abgelaufene und ausgezahlte Verträge. „Hierbei erhalten Versicherte häufig 30 bis 40 Prozent mehr als bei einer Kündigung der Police“, schildert die Verbraucherzentrale ihre Erfahrungen aus den Vertragsprüfungen.

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