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Kündigung der Unfall-Kombirente Verbraucherzentrale mahnt Versicherer Axa ab

Verbraucherzentrale Hamburg: Die Verbraucherschützer haben jetzt die Axa Versicherung abgemahnt.
Verbraucherzentrale Hamburg: Die Verbraucherschützer haben jetzt die Axa Versicherung abgemahnt. | Foto: Jochen Knobloch

Tausende Kunden der Axa Unfall-Kombirente sind von der Kündigung ihrer Verträge bedroht, falls sie einer Umwandlung in eine sogenannte Existenzschutzversicherung nicht zustimmen. Doch nach Einschätzung von Verbraucherschützern ist eine ordentliche Kündigung dieser zwischen 2006 und 2010 abgeschlossenen Policen unzulässig.

Denn der Verbraucherzentrale Hamburg lägen Fälle vor, in denen die Axa die Unfall-Kombirentenversicherung als Alternative zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung für vermittelt habe. BU-Policen dürfen seitens der Versicherer jedoch nicht ordentlich gekündigt werden. Daher seien auch die Kündigungen der Unfall-Kombirenten nicht möglich.

„Nach unserer Auffassung handelt es sich bei der Axa Unfall-Kombirente nicht vorrangig um eine Unfallversicherung. Diese bildet zwar das Gerüst dieses Produktes, vermittelt wird aber eine Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung“, erklärt hierzu Kerstin Becker-Eiselen, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Hamburg (VZHH).

Beidseitiges Kündigungsrecht

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Kerstin Becker-Eiselen, VZHH

„Die Unfall-Kombirente ist keine BU-Versicherung, sondern ein Produkt aus der Sparte der Unfallversicherung“, entgegnet eine Axa-Sprecherin auf Anfrage von DAS INVESTMENT. Demnach entspreche das Vorgehen geltendem Recht. „Das beidseitige Kündigungsrecht ist vertraglich klar geregelt und gesetzlich verankert.“

Außerdem betont die Axa-Sprecherin, dass alle laufenden Unfallrenten lebenslang weiter bedient würden. Und sie widerspricht der Ansicht, die als Alternative angebotene Existenzschutzversicherung biete deutlich schlechtere Konditionen für den Kunden. Das Nachfolgeprodukt böte stattdessen „in wesentlichen Aspekten verbesserte Leistungen“.

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