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Netfonds: Provisonszahlungen trotz Vermögensverwaltung

Berater aus dem Netfonds-Konzern erhalten laut eines Medienberichts Bestandsprovisionen teilweise auch im Zusammenhang mit einer Vermögensverwaltung. Eigentlich regelt Mifid II, dass genau das nicht möglich ist – Zuwendungen von Dritten oder für Dritte sind tabu. Wie „Fondsprofessionell“ aber berichtet, habe der Netfonds-Konzern einen Weg gefunden, Finanzberatern trotzdem Bestandsprovisionen auszuzahlen. Das Unternehmen bestätigte die Praxis gegenpber „Fondsprofessionell“.
Demnach erhalten die Finanzberater Provisionen für die Depotvermittlung. Diese Provisionen der gebe der Konzern gar laufend statt einmalig an Berater weiter – die Zahlungen kämen wohl von der Depotbank, bei der das Vermögensverwaltungsmandat liegt. Die Mandate managt der Vermögensverwalter des Netfonds-Konzern, die NFS Hamburger Vermögen. Haftungsdachpartner des Netfonds-Konzerns können Vermögensverwaltungsstrategien des Unternehmens vermitteln oder eigene Strategien als Berater der NFS Hamburger Vermögen indirekt steuern. So können die Strategien quasi als Whitelabel-Produkt fungieren.
Der Netfonds-Konzern schreibt den Beratern dabei laut Medienbericht aber eben nicht nur eine Vergütung für die Beratung der Vermögensverwaltung gut, sondern eben auch Provisionen, die Netfonds von der Depotbank für die im Mandat zu findenden Publikumsfonds erhält. Welche Depotbank diese Praxis für die NFS Hamburger Vermögen umsetzt, sei aber nicht bekannt. Laut der FAQ-Internetseite der NFS Netfonds Financial Service arbeitete das Unternehmen in der Vergangenheit etwa mit der Comdirect, der DAB Bank, der Deutschen Bank sowie der FIL Fondsbank, der Fondsdepot Bank und den mittlerweile übernommenen Anbietern MFX und Credit Suisse zusammen.
Depotbank mit fragwürdigen Zahlungen
„Fondsprofessionell“ hat auch die Bafin zum Vorgehen von Netfonds befragt. Die Praxis sei je nach Vertragssituation denkbar – unter gewissen Umständen könne aber ein „derartiges Vergütungsmodell gegen die eigentliche Intention von Mifid II“ verstoßen. Auch die Depotbank sei in dem Fall in der Verantwortung. Schließlich dürfe sie Provisionen nur zahlen, wenn damit eine Qualitätsverbesserung für den Kunden einhergehe. Das sei bei laufenden Bestandsprovisionen für die Vermittlung von Vermögensverwaltungsdepot aber schwer zu rechtfertigen. Eine Anfrage dieser Redaktion bei Netfonds zur Berichterstattung blieb bisher unbeantwortet.