„Trotzdem 6 % Rendite“ 29 % Gebühren: So wehrt sich DEVK gegen Bild-Vorwürfe
Hier fällt eine prozentuale Gebühr an, dort wird eine Pauschale abgezwackt: Wer eine private Rentenversicherung abschließt, erhält am Ende oft viel weniger ausbezahlt, als bei Abschluss vermutet, warnt die Bild-Zeitung. Sie hat an einem Berechnungsbeispiel durchexerziert, welche Art von Gebühren für eine private Rentenversicherung anfallen und wie hoch diese sind.
Als Beispiel dient das Angebot „FlexiRente Strategie“. Die private Rentenversicherung wird von der DEVK Deutsche Eisenbahn Versicherung angeboten und über die Sparda-Bank vertrieben. Kapitalmarkt-Grundlage ist der Spezialfonds Sparda Trend 38/200 von Union Investment.
Das Anlagebeispiel geht von einer Summe von 43.000 Euro über 15 Jahre aus. Diese Anlagesumme würde laut Bild-Zeitung auf 31.000 Euro zusammenschnurren. Sie rechnet vor, welche Einzelpositionen für alle drei beteiligten Anbieter anfallen:
- Abschlussprämie an die Sparda-Bank,
- einmalige Gebühr für die DEVK
- monatliche Gebühr für die DEVK
- jährliche Pauschale an die DEVK
- Fondsverwaltungsgebühren für Union Investment
Insgesamt werden 12.360 Euro Gebühren fällig – immerhin rund 29 Prozent des angelegten Geldes. Zwei Prozent jährliche Rendite seien allein nötig, um den Verlust durch die Gebühren auszugleichen, heißt es in dem Beitrag.
Hallo, Herr Kaiser!
Das sagt die DEVK
Die im Beispiel berechnete Höhe der Kosten seien korrekt, bestätigte eine Unternehmens-Sprecherin gegenüber unserem Portal. Allerdings halte man den Tenor des Artikels für irreführend: Das Rechenbeispiel der Bild-Zeitung erwecke den Anschein, als verringere sich die angelegte Summe allein. Das sei jedoch nicht der Fall. Die DEVK-Sprecherin verweist auf den zugrunde liegende Fonds und seinen hohen Wertzuwachs in der Vergangenheit: Nach Abzug aller Kosten bleibe für Kunden am Ende eine Rendite von rund 6 Prozent übrig.
Außerdem stelle der Artikel allein auf die Rendite ab und berücksichtige nicht die Versicherungskomponente des Angebots, kritisiert die Sprecherin: Der Kunde kaufe gleichzeitig auch eine Beitragsrückgewähr im Todesfall und einen garantierten Rentenfaktor mit ein.
Lediglich im Kleingedruckten seien die Gebühren winzig, heißt es in dem Artikel der Bild-Zeitung. Den Vorwurf mangelnder Transparenz kontert die Sprecherin: „Wir erfüllen alle gesetzliche Vorgaben bezüglich der Informationspflichten über das Produkt“. Derzeit arbeite man allerdings an übersichtlicheren Informationsblättern, wie sie die europäische Priips-Verordnung zum 1. Januar 2018 fordert: Die neuen Basisinformationsblättern sollen alle beim Kunden anfallenden Kosten auf einem Blatt übersichtlich aufschlüsseln.