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Kundenbeziehung im Erbfall So können Vermögensverwalter die nächste Generation ansprechen

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Das kann ein großer Vorteil sein, denn der unmittelbare Zugriff auf diesen Vermögensteil ist sichergestellt, selbst wenn es mit der Familie einen Streit ums Testament geben sollte. Dennoch bleibt die Lösung vor diesem Zeitpunkt flexibel, Änderungen sind jederzeit möglich. Solche Begünstigungen können auch zur Pflichtteilsteuerung oder zum Insolvenzschutz genutzt werden und in all diesen Fällen lernen die künftigen Erben den Vermögensverwalter frühzeitig als umsichtigen Berater kennen.

Ein weiteres Beispiel: Ein Großvater möchte Freibeträge durch eine Schenkung an einen Enkel ausnutzen, aber gleichzeitig verhindern, dass dieser das Geschenk sofort ausgibt. Die Lösung mit zusätzlichen Ertragssteuervorteilen ist eine Investmentpolice mit „99-1-Aufteilung“, bei der sich der Schenkende quasi eine Sperrminorität zurückbehält. Dabei sind Enkel und Großvater unabhängig von den Besitzverhältnissen gleichberechtigte Vertragsinhaber, gehandelt werden kann nur gemeinsam und beide sind Kunden des Vermögensverwalters. Im Todesfall des Großvaters geht dann das letzte Prozent an den Enkel über. Noch direkter lässt sich ein Kundenübergang kaum gestalten.


Mit Investmentpolicen können relativ einfach auch die von Immobilien bekannten Nießbrauchsgestaltungen für Schenkungen von Wertpapieren genutzt werden, mit ähnlichem Steueroptimierungspotenzial. Assets in der Vermögensverwaltung können damit zum Beispiel vom Vater an den Sohn übertragen werden, während die Nutzung von Erträgen vorbehalten wird.

Auch hier sitzen beide mit am Tisch und der Vermögensverwalter kann langfristig eine Kundenbeziehung zu den Erben aufbauen. Mit Investmentpolicen als Instrument in der Erbschaftsplanung lassen sich viele Kundeziele elegant und optimiert umsetzen. Der Vermögensverwalter bekommt dabei die Chance, über Generationen hinweg Vertrauen aufzubauen und die Grundlage für eine Zusammenarbeit zu legen, die über den Tod des ursprünglichen Kunden hinaus geht.

Über den Autor:

Stefan Brähler ist Geschäftsführer von Confidema und Spezialist für den Einsatz von Versicherungsstrukturen in der Vermögensverwaltung und dem Private Banking.

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