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"Kwitt" Sparkassen-App für Handy-Zahlungen genehmigt

Von in Recht & SteuernLesedauer: 1 Minute
Screenshot des Kwitt-Werbespots der Sparkassen
Screenshot des Kwitt-Werbespots der Sparkassen | Foto: Sparkasse.de

Das Bundeskartellamt hat erklärt, keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Bezug auf „Kwitt“, eine neue Funktion der Sparkassen-App zu haben. Ab sofort können Sparkassen-Kunden den neuen Bezahldienst vom Handy zum Handy nutzen. 

So funktioniert Kwitt

Mit „Kwitt“ können Kunden bis zu 30 Euro pro Transaktion und bis 100 Euro täglich untereinander mit dem Handy überweisen. Sie brauchen dafür nur die Mobilfunknummer des Empfängers. Außerdem müssen Sender und Empfänger die Sparkassen-App installiert haben und über ein online-fähiges Girokonto verfügen. Eine TAN wird hingegen nicht benötigt.

Außerdem lassen sich auch ganz gewöhnliche Überweisungen per Kwitt abwickeln; dafür muss der Empfänger nicht bei Kwitt registriert sein.

Darum hatte das Kartellamt Bedenken

Das neue Tool wurde vom zentralen Rechenzentrum der Sparkassen entwickelt. Da die gemeinsame Entwicklung der eigentlich selbstständigen Sparkassen zu einer Beschränkung des Wettbewerbs führen könnte, hat sich das Bundeskartellamt damit befasst. Nach der Prüfung erklärte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes jedoch, keine wettbewerblichen Bedenken gegen das Vorhaben in seiner aktuellen Form zu haben.

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