Suche Event Calendar Icon EVENTKALENDER Newsletter Icon Newsletter Icon Newsletter Abonnieren

Länder fordern Transparenz Vergleichsportale sollen künftig Provisionen offenlegen

Lesedauer: 1 Minute
Online-Vergleichsportal Check24 (Screenshot) bietet unter anderem Versicherungsvergleiche an: Nach Ansicht der Länder müsste das Portal seine Provisionen offenlegen
Online-Vergleichsportal Check24 (Screenshot) bietet unter anderem Versicherungsvergleiche an: Nach Ansicht der Länder müsste das Portal seine Provisionen offenlegen

Vergleichsportale für Versicherungs- und Finanzprodukte werben damit, unter vielen Gesellschaften das günstigste Angebot auszuwählen. Dabei agiert das Portal als Makler. Schließt der Nutzer also seine Versicherung oder seinen Kredit über das Portal ab, bekommt es Provision vom Anbieter. Das Problem dabei: Viele Nutzer wissen das nicht. Denn nach Ansicht der Versicherungsvertreter weisen viele Portale nicht klar genug auf ihren Maklerstatus hin.

Das dürfte sich aber bald ändern. Der Bundesrat will auf Initiative Hessens eine Offenlegungspflicht für große Vergleichsportale einführen. Laut einem Handelsblatt-Bericht sollen die Portalbetreiber künftig die Provisionen offenlegen, die sie von den Produktanbietern kassieren. Damit sollen Interessenskonflikte, die etwa durch Provisionen von Finanzdienstleistern an die Betreiber von Vergleichsportalen entstehen, vermieden werden.

Der Bundesrat will einen entsprechenden Passus in einen Gesetzesentwurf zur Regulierung von Bankkonten integrieren. 

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?
Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen
PDF nur für Sie. Weitergabe? Fragen Sie uns.
Newsletter Titelbild
Ja, ich möchte den/die oben ausgewählten Newsletter mit Informationen über die Kapitalmärkte und die Finanzbranche, insbesondere die Fonds-, Versicherungs-und Immobilienindustrie abonnieren. Hinweise zu der von der Einwilligung mitumfassten Erfolgsmessung, dem Einsatz der Versanddienstleister June Online Marketing und Mailingwork, der Protokollierung der Anmeldung, der neben der E-Mail-Adresse weiter erhobenen Daten, der Weitergabe der Daten innerhalb der Verlagsgruppe und zu Ihren Widerrufsrechten finden Sie in der Datenschutzerklärung. Diese Einwilligung können Sie jederzeit für die Zukunft widerrufen.
+
Anmelden