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in Recht & SteuernLesedauer: 2 Minuten

Landgericht Leipzig PKV: Arglist bei falsch beantworteten Antragsfragen?

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Arglist liege laut LG Leipzig selbst dann vor, wenn der Versicherungsnehmer lediglich falsch antwortet, weil er die Frage nach Zahlungsrückständen als Frage nach Beitragsrückständen aufgefasst habe. Auch wenn die meisten Anbieter in ihren Anträgen nach Beitragsrückständen fragen würden, seien einem Makler bestehende Abweichungen von Fragen in Anträgen bekannt. Ein Makler verfüge über Sonderwissen und wisse im Übrigen um die Bedeutung von Beitragsrückständen für den Versicherer, so das LG Leipzig.

Fazit und Praxishinweis
Das Urteil macht abermals deutlich, dass die Beantwortung der Gesundheitsfragen einer privaten Krankenversicherung stets wahrheitsgemäß zu erfolgen hat. Gerade ein Versicherungsmakler sollte bei der Beantwortung aufgrund Sonderwissens besonders sorgfältig sein. Dieses ist natürlich auch auf andere Versicherungszweige übertragbar. Aus diesem Grunde sollten stets wahrheitsgemäße Angaben in Versicherungsanträgen gemacht werden, damit der Versicherungsschutz gerade nicht gefährdet wird.


Über den Autor:
Björn Thorben M. Jöhnke ist Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz. Er ist Partner und Gründer von Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte. Die Hamburger Kanzlei hat sich unter anderem auf Vertriebs- und Vermittlerrecht sowie Versicherungsrecht spezialisiert.

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