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Laut AfW Teile der IDD-Umsetzung könnten sich verschieben

Hält den Änderungsantrag des Econ-Ausschusses für berechtigt: AfW-Vorstand Norman Wirth.
Hält den Änderungsantrag des Econ-Ausschusses für berechtigt: AfW-Vorstand Norman Wirth. | Foto: Wirth Rechtsanwälte

Die IDD-Richtlinie wird für viele Änderungen in der Versicherungsbranche sorgen. Am 23. Februar 2018 soll sie in Kraft treten – aber eventuell nicht vollständig: Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW weist in einer Pressemitteilung darauf hin, dass der Econ-Ausschuss des Europäischen Parlaments (Ausschuss für Wirtschaft und Währung) einen Änderungsantrag in die Wege geleitet hat. Darin fordert er die Kommission auf, das Inkrafttreten zweier Rechtsakte vom 23. Februar 2018 auf den 1. Oktober 2018 zu ändern.

Inhaltliche Bedenken sind laut AfW nicht der Grund dafür. Vielmehr werde der Zeitplan als problematisch angesehen. Mit dem jetzigen Stand hat das Parlament nur drei Monate dafür Zeit, die betroffenen Rechtsakte vom 21. September 2017 zu prüfen – also bis zum 21. Dezember 2017.

AfW-Vorstand und Rechtsanwalt Norman Wirth sagt dazu folgendes:

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„Auch bei vollständiger Zustimmung – die bei diesem Thema keinesfalls selbstverständlich ist – wäre es für die betroffenen Unternehmen dann bis zum 23. Februar 2018 zu wenig Zeit, um die technischen und organisatorischen Umstellungen zu bewerkstelligen.“ Der Antrag sei also zu Recht gestellt worden. Ob die Kommission zustimmt, ist aber noch nicht bekannt.

Wirth nennt es außerdem „bemerkenswert“, dass die europäische Politik „nun schon zum zweiten Mal an ihrer selbst aufgebauten Komplexität scheitert und den eigenen Zeitplan nicht einhalten kann. Das war bei der Mifid2-Umsetzung bereits der Fall, nun bei der IDD. “

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