Suche Event Calendar Icon EVENTKALENDER Newsletter Icon Newsletter Icon Newsletter Abonnieren

Laut BVI Nachhaltige Fonds erleben Mega-Zuflüsse

Von in Studien & UmfragenLesedauer: 2 Minuten
Windkrafträder: Die Mittel in nachhaltig anlegenden Fonds wachsen aktuell rasant, beobachtet der BVI.
Windkrafträder: Die Mittel in nachhaltig anlegenden Fonds wachsen aktuell rasant, beobachtet der BVI. | Foto: imago images / blickwinkel

Der Markt für sogenannte ESG-Fonds – das Akronym steht für ökologisch, sozial und gute Unternehmensführung – wächst rasant. Zu dem Ergebnis kommt der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) im Rahmen einer aktuellen Untersuchung. Demnach verwalten nachhaltig anlegende Fonds hierzulande mittlerweile mehr als 100 Milliarden Euro. Im ersten Halbjahr 2020 haben Nachhaltigkeitsfonds netto, also Zu- und Abflüsse gegeneinander aufgerechnet 7,2 Milliarden Euro angezogen. Allein in nachhaltige Publikumsfonds flossen 7,7 Milliarden Euro. Im Vergleich zum ersten Halbjahr 2019 ist das eine Steigerung um 160 Prozent, rechnet der BVI nach. Aus nicht nachhaltigen Fonds flossen gleichzeitig 3,4 Milliarden Euro ab.

Verwaltetes Vermögen nachhaltiger Fonds
In Milliarden Euro, Nachhaltigkeitsdefinition gemäß Morningstar

Grafik: BVI

Bei der Definition, was genau einen „nachhaltigen“ Fonds ausmacht, orientiert sich der Verband laut Auskunft einer Sprecherin an den Grundsätzen des Analysehauses Morningstar. Erfasst werden nachhaltig anlegende Fonds aller Stufen, also sowohl Fonds, die Basis-Grundsätze beim Thema Nachhaltigkeit beachten als auch ausdrücklich nach ESG-Grundsätzen anlegende Fonds und ebenso Fonds, die durch ihre Anlagepolitik einen aktiven Beitrag zum Thema („Impact“) leisten möchten.

Innerhalb Europas wendeten lediglich Investmentfonds aus den drei Märkte Deutschland, Schweden und Norwegen die fünf Nachhaltigkeitskriterien der Vereinten Nationen in Kombination an, heißt es weiter vom BVI.  Nur in diesen drei Märkten gebe es Fonds, die gleichzeitig auf Anlagen in Kernkraft, Kohle, Tabak, geächtete Waffen und in Unternehmen verzichteten, die schwerwiegend gegen die UN-Nachhaltigkeitsziele verstießen.

Anlässlich der Teilvorstellung erster Studienergebnisse fordert BVI-Hauptgeschäftsführer Thomas Richter: Der Boom bei Nachhaltigkeitsanlagen müsse von einer sachgemäßen Regulierung flankiert werden. „Nachhaltigkeitsregulierung muss klare Standards schaffen und Grünwäscherei unterbinden“, so Richter.

Kritik übt der BVI-Chef am aktuellen Fahrplan der Europäischen Union für nachhaltige Finanzanlagen. Die erste Stufe zu gemeinsamen Standards, die sogenannte Offenlegungs-Verordnung, soll am 10. März 2021 wirksam werden. Ab dem Datum sind Fondsgesellschaften verpflichtet, Informationen zur Nachhaltigkeit ihrer Produkte in ihre Fondsprospekte aufzunehmen. Die Vorgaben für diese Offenlegung – daran entzündet sich Richters Kritik – werden derzeit allerdings von einem Ausschuss nationaler Regulierungsbehörden erst erarbeitet. Sie sollen Ende Januar 2021 vorliegen. Den Gesellschaften blieben dann nur rund fünf Wochen Zeit, regelkonforme Unterlagen zu erstellen.

Der Verband fordert daher: Der Start der Offenlegungsverordnung solle vom 10. März auf den Jahresanfang 2022 verschoben werden – „auch um einen Gleichlauf mit dem Inkrafttreten weiterer Taxonomie-Informationspflichten zu ermöglichen und den Vertrieb der Produkte nicht zu behindern“, heißt es vom BVI.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?
Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen
PDF nur für Sie. Weitergabe? Fragen Sie uns.
Newsletter Titelbild
Ja, ich möchte den/die oben ausgewählten Newsletter mit Informationen über die Kapitalmärkte und die Finanzbranche, insbesondere die Fonds-, Versicherungs-und Immobilienindustrie abonnieren. Hinweise zu der von der Einwilligung mitumfassten Erfolgsmessung, dem Einsatz der Versanddienstleister June Online Marketing und Mailingwork, der Protokollierung der Anmeldung, der neben der E-Mail-Adresse weiter erhobenen Daten, der Weitergabe der Daten innerhalb der Verlagsgruppe und zu Ihren Widerrufsrechten finden Sie in der Datenschutzerklärung. Diese Einwilligung können Sie jederzeit für die Zukunft widerrufen.
+
Anmelden