Leasingfirma gegen Versicherer Kein Rechtsanwalt bei unstrittigen Sachverhalten

Der Fall
Der Fahrer des Leasingfahrzeugs hatte an einer Kreuzung verkehrsbedingt anhalten müssen. Ein LKW-Fahrer fuhr aus Unachtsamkeit von hinten auf das stehende Leasingfahrzeug auf und verursachte dort einen erheblichen Sachschaden.
Obwohl die Schuld eindeutig beim LKW-Fahrer lag und der Sachverhalt damit unstrittig war, beauftragte die Leasing-Firma einen Rechtsanwalt. Die Versicherung des LKW-Fahrers ersetzte zwar anstandslos den Unfallschaden, weigerte sich aber, die Rechtsanwaltskosten zu übernehmen. Sie argumentierte damit, dass der Sachverhalt unstrittig sei und somit kein Rechtsanwalt notwendig gewesen wäre.
Das Urteil
Das Amtsgericht Ludwigslust schloss sich in seinem Urteil vom 22.08.2018 (Aktenzeichen: 44 C 41/18) der Argumentation der beklagten Versicherung an. Die Klägerin sei in der Lage gewesen, mit der relativ einfachen Situation, wie sie der vorliegende Fall darstellt, fertig zu werden, so die Urteilsbegründung. Denn als Leasinggeberin sei sie regelmäßig mit der Regulierung von Verkehrsunfällen befasst. Und da im vorliegenden Fall die Schuld eindeutig beim LKW-Fahrer gelegen habe, hätte die Leasingfirma keinen Anwalt gebraucht.