Lebens-und Rentenversicherungen Garantiezins wird vorerst doch nicht abgeschafft
Nun scheinen diese Pläne vorerst vom Tisch zu sein, wie das Ministerium mitteilt. Demnach soll auch 2016 der bisherige Garantiezins von 1,25 Prozent gelten.
Ob der Höchstrechnungszins erneut gesenkt wird, dazu wird es wohl im kommenden Jahr eine Entscheidung geben. Umgesetzt würde eine erneute Senkung jedoch erst 2017. Eine Antwort auf die Frage, ob das Bundesministerium den Garantiezins ganz abschaffen will, sei erst in Folge einer Neubewertung der Situation im Jahr 2018 geplant.
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