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Lebenserwartung in der LV Warum Versicherer und Verbraucherschützer über Rechenmethoden streiten

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GDV verweist auf steigende Alterung

Die Rentenhöhe sinke dadurch „merklich“ um diesen Anteil. „Die überlange Sterbetafel mindert hier also die Rentenhöhe um etwa ein Drittel“, fasst der BdV-Mann zusammen. Damit nicht genug: Die Versicherer können Kleinlein zufolge auch mit noch höheren Lebenserwartungen kalkulieren. Das könne zuweilen die Rente „sogar fast halbieren“.

Die gescholtene Versicherungsbranche will die Entrüstung der Verbraucherschützer aber nicht so ohne Weiteres hinnehmen. „Ob die Zahlen von BdV-Chef Kleinlein stimmen, können wir ohne eigene Berechnungen nicht sagen. Richtig – und alles andere als ein Geheimnis – ist, dass die Lebensversicherer die Lebenserwartung konservativ einschätzen“, sagt Simon Frost, Sprecher des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Diese Einschätzung sei angesichts der „kontinuierlich steigenden Lebenserwartung“ gerechtfertigt. Das gelte „ausdrücklich auch für die Vorsehung eines Sicherheitszuschlages“, sagt der GDV-Sprecher, „denn in der Vergangenheit wurde der Anstieg der Lebenserwartung immer wieder unterschätzt“.

Kein ausreichendes Kapital angespart

Auch hier kann die Gegenseite mit einem Beispiel aufwarten: Demnach erwartete das Statistische Bundesamt Mitte der 1980er Jahre, dass von 100.000 Männern, die damals 65 Jahre alt waren, insgesamt rund 22.000 ein Alter von 85 Jahren erreichen würden. Die Versicherer rechneten – gemäß ihrer konservativen Kalkulation – mit rund 26.000 85-Jährigen.

Tatsächlich seien es am Ende – „und zwar sogar bezogen auf die Gesamtbevölkerung“, wie der GDV-Sprecher hinzufügt – über 32.000 Männer, die dieses Alter erreicht hätten. „Ohne entsprechende Sicherheitsmargen hätten die Versicherer also kein ausreichendes Kapital angespart oder hätten die Leistungen für alle Versicherten reduzieren müssen“, schlussfolgert der Vertreter des Versicherungsverbands.

„Nicht vorsichtig genug kalkuliert“

DAV-Vorstand Lörper kommentiert das geschilderte Beispiel so: „Selbst die Versicherer haben nicht vorsichtig genug kalkuliert.“ Zudem weist er darauf hin, dass jene Lebensversicherer, die den „Langlebigkeitstrend“ überschätzten, die dadurch entstehenden Risikoüberschüsse zu mindestens 90 Prozent an die Kunden ausschütten müssten – das sei gesetzlich vorgeschrieben, so Lörper.

Darüber hinaus kommt laut dem DAV-Experten folgender Grundsatz zum Tragen: „Sterben Versicherte eher, verbleibt Geld im Kollektiv. Aus dem ‚geerbten‘ Kapital werden die Renten derjenigen finanziert, die länger leben als bis zur durchschnittlichen Lebenserwartung.“ Dieser „kollektive Risikoausgleich“ ermögliche lebenslange Renten für die Versicherten, sagt Lörper.

„Erfolg der Altersvorsorge überhaupt“

Dass Aktuare dazu angehalten sind, vorsichtig zu rechnen, streitet auch BdV-Mann Kleinlein nicht ab: „Es ist sicher sachgerecht, mit der Annahme eines spürbaren medizinischen Fortschritts zu rechnen. Das tut etwa auch schon das Statistische Bundesamt in seinen Generationen-Sterbetafeln.“ Kleinlein kann auch gut damit leben, dass die Lebensversicherer den sogenannten Selektionseffekt in ihren Rentenpolicen berücksichtigen, „also die Tatsache, dass todkranke Menschen keine Rentenabsicherung kaufen“.

Allerdings würden diese beiden Effekte „deutlich schwächer“ wirken als die „überbordenden Sicherheitspuffer“, die heute von den Versicherungsunternehmen eingerechnet würden. „Es geht also nicht um Kosmetik“, so Kleinlein, stattdessen ginge es bei der Frage nach der richtigen Sterbetafel um „sehr, sehr viel – es geht um den Erfolg der Altersvorsorge überhaupt“, so das Fazit des Verbraucherschützers.

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