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Lebensversicherer in der Kritik Bafin-Statistik 2016: Darüber beschweren sich Finanz- und Versicherungskunden

Bafin-Liegenschaft in Frankfurt
Bafin-Liegenschaft in Frankfurt | Foto: Bafin/Kai Hartmann

Investmentbereich: Prospekte und Fondsauflösungen

Im Bereich Wertpapierhandel wurden 2016 insgesamt 811 Beschwerden und Anfragen von Verbrauchern und Anlegern statistisch erfasst. Das ist etwas weniger als im Vorjahr (862 Beschwerden). 

Darüber hinaus erhoben Privatkunden 2016 insgesamt 4.996 Beschwerden im Zusammenhang mit der Anlageberatung. Das zeigt der Mitarbeiter- und Beschwerderegister, den die Finanzinstitute führen und an die Bafin übermitteln. 1.837 Fälle betrafen Sparkassen und Landesbanken, 1.633 Privat- und Auslandsbanken, 1.463 Genossenschaftsbanken und 63 freie Finanzdienstleister. 

„Deutlich angestiegen sind die Beschwerden im Prospektbereich“, erklärt eine Bafin-Sprecherin. Besonders häufig bereiteten dabei der Kundenservice (einschließlich Depotübertrag), Auftragsausführung, Anlageberatung und Kundeninformation Probleme.

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Daneben beschwerten sich Verbraucher im Bereich der Wertpapierprospekte vornehmlich über (Kapital-) Maßnahmen von Emittenten, Wertpapierprospekte, Wertpapiere selbst oder unzulässige Angebote von Wertpapieren.

Im Fondsbereich gaben Fragen der ordnungsgemäßen Liquidation von Teilfonds, sowie die Berechnung der Anteilwertentwicklung, die Ertragsverwendung, die Einhaltung von Veröffentlichungspflichten, die Kosten der Fondsverwaltung, die Informationspflichten der Kapitalverwaltungsgesellschaften gegenüber den Anlegern und mögliche Fehler bei der Anlageberatung Anlass zu Beschwerden.

Im Bereich der offenen Immobilienfonds betrafen die meisten Fragen und Beschwerden die Abwicklung von offenen Immobilien-Publikumsfonds. Beispielsweise erkundigten sich Anleger nach der Dauer der Abwicklungsphase, der Anpassung der Verkehrswerte von Fondsimmobilien oder wann mit einer Rückzahlung der Anlegergelder bei einem offenen Immobilien-Publikumsfonds in Abwicklung zu rechnen sei.  

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