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Lebensversicherung Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Run-off

Um Unklarheiten aufzudecken, hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) alle wichtigen Fragen und Antworten zum Thema Run-off zusammengetragen. Hier eine Zusammenfassung.

Das Wichtigste zuerst: Was ist ein Run-off?  

Wenn sich eine Versicherungsgesellschaft entscheidet, in den sogenannten Run-off zu gehen, betreibt sie kein Neugeschäft mehr, führt die bestehenden Verträge aber zu Ende. So reduziert sich der Bestand und läuft nach einiger Zeit ganz aus. Ein Run-off muss laut GDV nicht an komplette Gesellschaften gebunden sein, sondern kann auch nur Teilbestände eines Unternehmens betreffen. Auch können die Versicherer ihre Bestände auf andere Unternehmen übertragen.

Welche Auswirkungen gibt es für die Kunden?

Allgemein ändert sich nichts für die Kunden. So oder so laufen die Verträge bis zum Ende – mit garantierten Leistungen. Sie bleiben auch weiterhin an den Überschüssen beteiligt. Und auch Bewertungsreserven und weiteres Vermögen bleiben im Kollektiv erhalten.

Ein Verkauf der Verträge – geht das?

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Lebensversicherungsbestände ohne Neugeschäft können im Rahen einer sogenannten Bestandsübertragung an andere Versicherer der Branche gehen. Einzelne Verträge kann die Versicherung aber nicht verkaufen. Wenn eine gesamte Gesellschaft zum Verkauf steht, kann auch ein Investor zum Käufer werden.

Profitieren die Kunden von einem Verkauf?

Da scheiden sich die Geister. Die Verbraucherschützer meinen nein, die Run-off-Plattformen sagen ja. Die Idee der Plattformen: Wenn sich ein Anbieter auf den Kauf von Lebensversicherungsbeständen spezialisiert hat, kann er eventuell auch besser mit einer Bündelung, Kosteneinsparungen und der gesamten Verwaltung umgehen. Das könnte dann auch für die Kunden Gutes bedeuten: Denn an den entstehenden Kostenüberschüssen müssen sie zu mindestens 50 Prozent beteiligt werden. Das schreibt das Gesetz vor.

Was passiert mit dem Kundenvermögen?

Wo die Verträge hingehen, geht auch das Kundenvermögen hin. Die Finanzaufsicht Bafin überprüft aber vorher, ob der Kaufinteressent über genügend Kapital verfügt, um die Leistungen der Kunden wirklich zu erfüllen. Sie kann auch verlangen, dass die Bestandskäufer zusätzliches Kapital bereitstellen. Allgemein genehmigt sie eine Übernahme auch nur dann, wenn die Kunden nicht benachteiligt werden. 

Sind auch Verkäufe ins Ausland möglich?

Lebensversicherungen mit Überschussbeteiligung können nach Auffassung der Bafin grundsätzlich nicht ins Ausland verkauft werden, klärt der GDV auf. Eine Beteiligung ausländischer Unternehmen an einer deutschen Gesellschaft, die einen Lebensversicherungsbestand übernimmt, ist allerdings möglich. Aber auch hier prüft die Aufsicht jeden potenziellen Investor vorab.

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