Studie zu Standmitteilungen Lebensversicherungen bleiben Vielen unverständlich
Die jährlich verschickten Standmitteilungen deutscher Lebensversicherer vermitteln mittlerweile mehrheitlich einen guten Eindruck vom Wert des Vertrages. Das zeigt die dritte Auflage der Transparenzstudie des am Zweitmarkt für Lebensversicherungen aktiven Asset Managers Policen Direkt aus Frankfurt.
Bereits seit 2018 müssen deutsche Versicherer neue gesetzliche Vorgaben zu ihren Standmitteilungen umsetzen. Doch einzelne Versicherer versenden fast drei Jahre nach der Neufassung des Paragrafen 155 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) für Bestandskunden immer noch keine überarbeitete Kundeninformation.
Insbesondere bei Bewertungsreserven, im Vertrag enthaltenen Zusatzversicherungen oder Anwartschaften liegt die Darstellung weiter im Ermessen des Versicherers. Doch sie wird zu oft unzureichend erklärt, kritisieren die Studienautoren. Dabei hätten diese Komponenten einen großen Einfluss auf den Vertragswert.
Verbesserung der Transparenz
Jedoch sei gerade jetzt Transparenz wichtig, denn die wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie führten zu erhöhtem Liquiditätsbedarf: „Nur wer weiß, was sein Vertrag heute wert ist und was er jetzt damit erzielen kann, ist sich der finanziellen Tragweite der Entscheidung zu seiner Lebensversicherung bewusst“, sagt Henning Kühl.
„Vor einem kompletten Ausstieg aus der privaten Altersvorsorge können so fundiert mögliche Alternativen wie Beitragsstundungen oder Policendarlehen geprüft werden“, erklärt der Versicherungsmathematiker und leitende Aktuar von Policen Direkt. Besonders transparente Gesellschaften wiesen auf die Alternativen zur Kündigung hin.
Ergebnisse in der Übersicht
- 66 von 74 (2020: 66 von 76) untersuchte Unternehmen erfüllen die seit 2018 geltenden gesetzlichen Mindestanforderungen für alle untersuchten Verträge vollständig.
- 49 (34) erfüllen dazu sämtliche Anforderungen der Finanzaufsicht Bafin zu den Bewertungsreserven.
- 17 (9) Lebensversicherer teilen ihren Kunden diese Pflichtangaben und sämtliche notwendigen Angaben mit.
- 10 Versicherer informieren zur Nachhaltigkeit bei den Kapitalanlagen.
Hallo, Herr Kaiser!
In diesem Jahr hat Policen Direkt zudem wieder untersucht, ob mit den Standmitteilungen auch gesetzeskonform über die Beteiligung an den Ertragsquellen informiert wird. „Mit diesen Zahlen lässt sich illustrieren, wie ein Unternehmen aktuell angesichts der Garantielast seinen finanziellen Verpflichtungen nachkommt“, sagt Kühl.
70 von 74 (2020: 64 von 76) Unternehmen kommen dieser Pflicht ordnungsgemäß nach. Doch bei vier Gesellschaften sind die Hinweise wenig oder überhaupt nicht hilfreich. Laut Paragraf 15 der Mindestzuführungsverordnung (MindZV) sind die Kunden auf diese Veröffentlichung unter Angabe der elektronischen Fundstelle hinzuweisen.
Verständlichkeit nicht garantiert
Generell zeigte sich 2020: „Auch wenn eine hohe Punktzahl noch keine Garantie für eine verständliche Standmitteilung ist: Je einfacher und einheitlicher die Darstellung, desto besser ist auch der Informationsgehalt.“ Einige beschränken sich dann aber auf die Pflichtangaben, weshalb diese Versicherer keine Bonuspunkte erhalten.
Andere haben teils aufwändige und umfangreiche Infobriefe gestaltet, die allerdings nicht immer einen Mehrwert für den Kunden bringen. „Die Entwicklungen gehen hier mitunter auseinander, insofern ist noch keine klare Linie erkennbar. Dabei lässt sich mit tabellarischer Darstellung sehr leicht gute Verständlichkeit erreichen“, so Kühl.
In der Studie gibt es für eine Standmitteilung, die alle notwendigen Informationen enthält, 87 Punkte. Darüber hinaus gab es Bonuspunkte für zusätzliche Angaben wie Vertragskosten, Höhe der Überschussbeteiligung oder Ablaufleistungen zu verschiedenen Abrufterminen. Insgesamt kommen 36 (2020: 34) der 74 Anbieter auf 87 Punkte. Der Durchschnitt beträgt 85 Punkte.