Lebensversicherungen Diese LV-Anbieter machen Standmitteilungen transparenter
Partner in Life (PiL) hat seine Studie zur Transparenz deutscher Lebensversicherungen (LV) aktualisiert. Dem Analysehaus für bestehende LV-Policen zufolge haben sich Versicherungsgesellschaften wie die Neue Leben (+21,5 Prozent), Targo (+18,5 Prozent), Ergo/Viktoria (+17,8 Prozent), Alte Leipziger (+14,5 Prozent) und LVM (+9,9 Prozent) stark verbessert und liegen mit ihren Transparenz-Scores jetzt im Mittelfeld.
„Wir sehen, dass mit Inkrafttreten des neuen Paragrafen 155 Versicherungsvertragsgesetz ab Juli 2018 neue Kennzahlen in die Wertmitteilungen Eingang gefunden habe, die es den Versicherten erlauben, die Wertentwicklung ihrer Policen besser einschätzen zu können“, sagt Dean Goff, Vorstand der PiL. „Einige Versicherer hatten signalisiert, dass die Umstellung der Wertmitteilungen bis Herbst noch nicht abgeschlossen gewesen war.“
Differenziertere Detailangaben
Die Neue Leben hat den größten Sprung nach vorne gemacht. Das liege daran, dass beispielsweise das erreichte Überschussguthaben nun auch klar als „garantiert“ gekennzeichnet wird, so die Autoren der aktuell veröffentlichten Studie weiter. Die neuen Standmitteilungen erhalten demnach auch deutlich differenziertere Angaben zur Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven.

Und auch die Wertmitteilungen der anderen fünf Gesellschaften enthalten jetzt weitere Details zu Ablaufleistung beziehungsweise Rückkaufswert, wie Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven oder Schlussüberschussanteile. Die Überprüfung der Huk Coburg und der Allianz bestätigen hingegen die Ergebnisse aus dem Herbst. Sie liegen nach wie vor am hinteren Ende der Rangliste.
Nach wie vor Spitzenreiter mit einem Transparenz-Score von beinahe 80 Prozent sind die SV Sparkassen-Versicherung und die Provinzial Nordwest. Insgesamt hat inzwischen die Hälfte der von den PiL-Analysten untersuchten Versicherungsgesellschaften einen Transparenzscore oberhalb der 50-Prozent-Marke. „Es bleibt aber bei allen Versicherern noch Potenzial nach oben.“

Die Pflicht zur jährlichen Unterrichtung des Versicherungsnehmers dient dem Zweck, diesem während der sehr langen Laufzeit des Versicherungsvertrages Klarheit über die Entwicklung seiner Ansprüche zu verschaffen. Als Ansprüche kommen insoweit aber neben der Erlebens- beziehungsweise Todesfallleistung auch der Anspruch auf einen Rückkaufswert oder der Anspruch auf eine beitragsfreie Versicherung in Betracht.
Durch die Ausweisung nur eines kleinen Teils der variablen Anteile, etwa der Sockel- oder Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven (BWR), wird es dem Versicherungsnehmer aber unmöglich gemacht, sich insbesondere im Hinblick auf einen möglichen Rückkauf des Vertrages über den voraussichtlichen Stand seines Anspruchs ausreichend Klarheit zu verschaffen.
Guthabenanteile können wegfallen
PiL zeigt bei der Policenanalyse variable, reduzierbare, Anteile am Rückkaufswert in Höhe von bis zu 11 Prozent, zur Ablaufleistung sogar über 15 Prozent. Das mache deutlich, wie wichtig für den Verbraucher die Information ist, dass solch hohe Anteile am Guthaben wegfallen können. Dies entspricht dem Verlust der Wertentwicklung aus den Garantiezinsen von je nach Rechnungszins drei bis fünf Jahren.