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Lebensversicherungen Kleinlein warnt vor „Zwangssparen“

Von in Recht & SteuernLesedauer: 3 Minuten
Axel Kleinlein: Der Vorstandssprecher beim Bund der Versicherten (BdV) kritisiert die so genannte Run-off-Gesellschaften, die einen Bestand an Versicherungsverträgen bis zum regulären Ende der Laufzeit fortführen.
Axel Kleinlein: Der Vorstandssprecher beim Bund der Versicherten (BdV) kritisiert die so genannte Run-off-Gesellschaften, die einen Bestand an Versicherungsverträgen bis zum regulären Ende der Laufzeit fortführen. | Foto: Achenbach / Bund der Versicherten (BdV)
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Der Bund der Versicherten (BdV) wiederholt in einem aktuellen Appell seine Forderung nach einem gesonderten Kündigungs- und Wechselrecht für Kunden, deren Versicherungsvertrag auf ein Run-Off-Plattform übertragen wird. Hierzu sieht die Bundesregierung jedoch keinen Handlungsbedarf, wie die Antworten des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen zeigen. Doch somit könnten Versicherte geradezu gezwungen seien, ihr Geld weiterhin bei einer solchen Abwicklungsplattform für Altbestände anzulegen: „Das kommt einem Zwangssparen gleich, zu dem die Versicherten genötigt werden“, kritisiert BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein.

Der BdV sieht derzeit 22 Unternehmen in einer ernsten wirtschaftlichen Lage, denn sie hätten entweder eine zu geringe Finanzstärke oder eine negative Gewinnerwartung. Grundlage dafür ist eine Analyse der Solvenzberichte für das Jahr 2019, die der BdV gemeinsam mit dem Beratungsunternehmen Zielke Research Consult im Juli veröffentlicht hat. Demnach zeigen sich große Unterschiede bei den Solvenzquoten, aber auch der Gewinnerwartung, dem Überschussfonds und der Risikomarge der 84 untersuchten Versicherer. „Mehr als ein Viertel der untersuchten Unternehmen hat ernste Probleme“, warnt Kleinlein vor einer ganzen Welle an Run-offs.

22 Firmen in „ernster wirtschaftlicher Lage“

Wenn einem Anbieter die finanzielle Schieflage droht, muss die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) Gefahren für Versicherte abwenden. Konkret kann die Aufsichtsbehörde anordnen, dass die Versicherten bei Kündigung nicht mehr die Rückkaufswerte ausgezahlt bekommen. „Zudem können in einer solchen Lage die garantierten Leistungen gekürzt und Überschusszuweisungen eingestellt werden“, erklärt Kleinlein. „Das ist gerade dann besonders problematisch, wenn der Vertrag schließlich an eine Abwicklungsplattform verkauft wäre, da das neue Unternehmen naturgemäß kein Interesse hat, später für einen Ausgleich zu sorgen.“

„Im schlimmsten Fall müssen die Versicherten hinnehmen, dass ihre Verträge an eine Abwicklungsplattform verkauft werden, die dann zusammen mit der Aufsicht die Garantien kürzt und schließlich die Versicherten zum Zwangssparen verurteilt werden und kein Geld sehen“, so der BdV-Vorstandssprecher weiter. Er forderte daher bereits im vorigen Jahr gemeinsam mit dem von Norman Wirth geführten AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung eine Gesetzesreform: Versicherte sollten demnach „im Falle eines Run-Offs ein faires Kündigungs- und Wechselrecht bekommen, ohne auf Gelder verzichten zu müssen, die ihnen eigentlich zustehen“.

„Faires Kündigungs- und Wechselrecht“

„Bevor Versicherte in eine Auffanggesellschaft abgeschoben werden, sollten sie ein vernünftig ausgestaltetes Kündigungs- und Wechselrecht bekommen“, steht für Kleinlein fest. Doch bei der heute geltenden Rechtslage könne sogar das schwache Stornierungsrecht durch ein vorübergehendes Auszahlungsverbot eingeschränkt werden. „Die Große Koalition bleibt untätig und verschanzt sich hinter den Interessen von Unternehmen und deren Aktionäre“, kritisiert Kleinlein. Doch die kritischen Stimmen würden lauter: „Verbraucherschutz und Vermittler, Bündnis 90/Die Grünen und Freie Demokraten fordern die Regierung hier gemeinsam zum Handeln auf.“

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