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in Vermittlerrecht & HaftungLesedauer: 2 Minuten

Lebensversicherungen LV-Provisionsdeckel wird zum umstrittenen Politikum

Auf wenig Gegenliebe stößt bei Bundestagsabgeordneten der CDU/CSU-Fraktion der Plan, die Abschlussprovisionen beim Vertrieb von Lebensversicherungen künftig auf 2,5 Prozent der Bruttobeitragssumme zu begrenzen. Zusätzliche 1,5 Prozentpunkte wären dem im März vorgelegten Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums zufolge nur dann erlaubt, wenn der Vermittler der Police folgende Qualitätskriterien erfüllt: erstens wenige Beschwerden im Vergleich zu anderen Versicherungsvermittlern, zweitens eine geringe Quote der von Kunden stornierten Verträge und drittens das Einhalten der gesetzlichen Vorgaben. Diese drei Ausnahmen gehen auf einen Vorschlag der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) zurück.

Antje Tillmann, Quelle: Michael Voigt

„Wir lehnen weiterhin die Einführung eines Provisionsdeckels bei Lebensversicherungsverträgen ab“, zitiert die Süddeutsche Zeitung jetzt aus einem Schreiben der zuständigen Arbeitsgruppe Finanzen. Die von der thüringischen Finanzwissenschaftlerin Antje Tillmann geleitete Parlamentariergruppe führt dazu ordnungspolitische Gründe an. Außerdem warnen die Unionspolitiker unter anderem vor Nachteilen für neue Makler. Denn Neueinsteigern in der Vermittlerbranche dürfte es schwerfallen, eine hohe Beratungsqualität zu belegen. Doch insbesondere bei den selbstständigen Vermittlern herrscht akuter Nachwuchsmangel. Und der Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen in Deutschland meldet für 2018 einen Rückgang der angestellten Außendienstmitarbeiter um 5,6 Prozent.

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Vermittlerverbände bleiben kritisch 

Auch der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) will „prüfen, ob die vorgeschlagene Lösung verfassungsrechtlich umsetzbar ist“, heißt es in einer ersten Reaktion auf den Referentenentwurf. Der BVK werde das weitere Gesetzgebungsverfahren eng begleiten und sich weiterhin für die Interessen der Vermittler und ihrer Kunden einsetzen. „Es darf nicht zu einem ordnungspolitischen Eingriff kommen, der letztlich zulasten der Qualität der Beratung und der wichtigen sozialpolitischen Verantwortung aller Versicherungsvermittler geht“, fordert BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Wir kritisieren, dass im Referentenentwurf immer noch eine Verbindung zwischen Vergütung und Fehlanreizen gesehen wird, die seit der Umsetzung der IDD bereits ausgeschlossen wurde.“

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