Lebensversicherungen Vermittler kritisieren Berichte über LV-Provisionen
Als „Rückendeckung für das Bundesfinanzministerium zur Einführung eines Provisionsdeckels“, ordnet das Handelsblatt aktuell veröffentlichte Daten der deutschen Versichersicherungsaufsicht ein: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) berichtete am Mittwoch einen 0,05-prozentigen Anstieg des durchschnittlichen Abschlussprovisionssatzes, den deutsche Lebensversicherer im vorigen Jahr Vermittlern gezahlt haben.
Entsprechende Daten sammelte die Bafin bereits im vergangenen Jahr bei inländischen Lebensversicherern unter ihrer Aufsicht. Ziel war, das 2014 in Kraft getretene Lebensversicherungsreformgesetzes (LVRG) zu bewerten. Konkret ging es um folgende Frage: Welche Folgen hat der von 4,0 auf 2,5 Prozent gesenkte Höchstzillmersatz auf die Zahlungen der Assekuranz an Versicherungsvermittler. Hierzu zählt die Bafin auch den angestellten Außendienst.
Grundlage der damaligen Abfrage war das Neugeschäft des Jahres 2017. „Im Hinblick auf die Umsetzung der Richtlinie über den Versicherungsvertrieb – IDD – und die neuen gesetzlichen Vorgaben zur Vertriebsvergütung im Versicherungsaufsichtsgesetz hat die Bafin ihre Abfrage auf Basis des Neugeschäfts des Jahres 2018 jetzt aktualisiert“, erklärt Frank Grund. Er ist Exekutivdirektor Versicherungs- und Pensionsfondsaufsicht der Bafin.
Leben-Neugeschäft legt zu
Die vermittelte Beitragssumme in der Lebensversicherung (LV) stieg laut der aktuellen Datenabfrage der Bafin von 104,6 auf 108,4 Milliarden Euro im Jahr 2018. Das zuletzt erzielte Neugeschäft lag damit 3,6 Prozent über dem Vorjahreswert. Um diese Vermittlungserfolge zu vergüten, zahlten die Lebensversicherer Vermittlern 2018 Abschlussprovisionen von insgesamt mehr als 4 Milliarden Euro. Ihr Anteil an der Beitragssumme wuchs von 3,77 auf nun 3,82 Prozent.
Gestiegen ist im Jahresvergleich insbesondere die sofort zahlbare Abschlussprovision (von 2,71 auf 2,91 Prozent). Das entspricht einem Anstieg von 2,8 auf 3,2 Milliarden Euro. Daneben gibt es aufgeschobene Zahlungen, die zum Beispiel während der Vertragsdauer laufend fließen. Diese aufgeschobenen Provisionszahlungen sanken gegenüber dem Vergleichszeitraum hingegen von 1,1 auf 1,0 Milliarden Euro beziehungsweise von 1,07 auf 0,91 Prozent.
Hallo, Herr Kaiser!
„Diese Entwicklung bedaure ich im Interesse der Versicherungsnehmer“, kommentiert Grund. Denn aufgeschobene Provisionen könnten die Beratungsqualität steigern, begründet Deutschlands oberster Versicherungsaufseher. „Das Absinken ist bemerkenswert, da im Rahmen der LVRG-Evaluierung noch ein umgekehrter Trend hin zu aufgeschobenen Abschlussprovisionen festgestellt wurde.“ Genau das sei auch das erklärte Ziel des Gesetzgebers gewesen.
Falschen Eindruck erweckt
Grunds Bedauern über den jüngst zu beobachtenden Rückwärtstrend sei oberflächlich, kritisiert Martin Klein, geschäftsführender Vorstand des Vermittlerverbands Votum: „Hierbei wird nicht berücksichtigt, dass auch sofortige Provisionszahlungen im Bereich der Lebensversicherung grundsätzlich einer gesetzlichen Rückzahlungspflicht unterliegen.“ Das unterscheide sie von Provisionen für das Vermitteln von Anteilen eines Investmentfonds oder einer Immobilie.
„Sie sind ganz oder anteilig zurückzuzahlen, wenn es zu einer vorzeitigen Stornierung des Versicherungsvertrages innerhalb der ersten fünf Jahre kommt“, erklärt Rechtsanwalt Klein die besonders strengen Regeln im Vertrieb von Leben-Policen hierzulande. Und weiter: „Diese gesetzlichen Stornohaftungszeiten wurden darüber hinaus von vielen Versicherungsgesellschaften auf Zeiträume von bis zu zehn Jahren ausgedehnt.“
Ausschließlich Versicherungsvermittler tragen laut Klein das „Risiko, für eine bereits erbrachte Beratungs- und Vermittlungstätigkeit, noch Jahre später die empfangene Vergütung zurückzahlen zu müssen“. Dies werde bei der Interpretation der Zahlen nicht ausreichend berücksichtigt. So erwecke die Überschrift „Versicherungsmakler kassieren üppige Provisionen“ des aktuellen Handelsblatt-Artikels bei verunsicherten Verbrauchern einen völlig falschen Eindruck.