Lebensversicherungen Vermittler kritisieren Berichte über LV-Provisionen
Zu „üppige“ Provisionen?
„Eine Interpretation des veröffentlichten Zahlenmaterials allein auf Basis der wenigen von der Bafin mitgeteilten Eckdaten ist seriös nicht möglich“, steht für Votum-Chef Klein fest. „Hierzu bedarf es eines deutlich tieferen Einblicks in die Zahlen.“ Doch die Bafin unterscheide insbesondere nicht nach Vertriebswegen. Ein Rückschluss auf besonders „üppige“ Provisionen für die Makler unter den Versicherungsvermittlern sei daher „gänzlich verfehlt“.
Als „holzschnittartige Interpretation“, kritisiert Klein ebenso das Betonen niedrigerer Provisionen an Ausschließlichkeitsvermittler: „Die Formel, niedrige Provision gleich niedrige Abschlusskosten, geht gerade in der heutigen Zeit nicht auf.“ Denn Abschlusskosten entstünden nicht nur für Provisionen an die Vermittler. So kämen im Ausschließlichkeitsvertrieb auch Kosten für Büro und EDV-Ausstattung sowie Personal und Marketingmaßnahmen hinzu.
Laut dem aktuellen Bafin-Bericht flossen 2018 insgesamt 5,1 Milliarden Euro und damit etwa 400 Millionen Euro mehr als 2017 als „Zahlungen an Vermittler“. Denn neben den Abschlussprovisionen erhalten Vertriebler zum Beispiel auch die Bestandspflege und –verwaltung vergütet. Die Summe der weiteren Gelder für die Vermittler wuchs auf Jahressicht von etwa 700 Millionen auf eine Milliarden Euro. Damit stieg sie stärker als die Abschlussprovisionen.
Durchschnittliche Provision
„Unterschiedliche Provisionshöhen sind auch durch unterschiedliche Beratungssituationen und Produktgestaltungen bedingt“, so Klein weiter. So müsse etwa bei Produkten zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) nicht jeder Arbeitnehmer individuell beraten werden. Stattdessen würden sie häufig automatisch mit Versicherungsschutz bedacht, wenn der Arbeitgeber die Leistungen finanziert. Daher werde der Abschluss solcher Verträge geringer vergütet.
Ein höherer Provisionssatz gelte hingegen „für eine qualitativ hochwertige Leistung bei der individuellen Beratung eines Versicherungsnehmers zu einem komplexen Produkt“. Hierbei sei „in der bestehenden Niedrigzinsphase insbesondere das Austarieren des Garantieniveaus entscheidend für die Kundenrendite“. Auf kapitalbildende Policen entfiel 2018 mit knapp 73 Prozent der Großteil des LV-Neugeschäfts. Für diese Produkte liegt der durchschnittliche Provisionssatz bei 3,25 Prozent.
„Dies ist deutlich unter dem beabsichtigten Provisionsdeckel in Höhe von 4 Prozent“, kommentiert Klein. Die von der Bafin mitgeteilten Zahlen zeigten demnach nicht, dass ein branchenweiter Eingriff in dieser Sparte auf Ebene eines neuen Gesetzes erforderlich sei. „Es ist und bleibt nicht Sache des Gesetzgebers, in einer sozialen Marktwirtschaft, die aus seiner Sicht vermeintlich korrekten Preise für die Vergütung einer Dienstleistung festzulegen.“
Auch mehr als 7 Prozent
Mehr als 4 Prozent erhielten laut Bafin-Bericht nur 28,2 Prozent der Vermittler als Abschlussprovisionen. Relativ hoch liegt mit 38,1 Prozent jedoch der Anteil der Vertriebler, die unter 2,5 Prozent der von ihnen vermittelten Beitragssumme verbuchen. Ziemlich genau ein Drittel der Vermittler bekam im vorigen Kalenderjahr zwischen 2,5 und 4 Prozent für die Vermittlung kapitalbildender LV-Produkte.
Wenn die Bafin zu dem Ergebnis komme, dass „einzelnen Vermittlern übermäßige Provisionen von über 7 Prozent gewährt worden“ sei, könne die Behörde von einzelnen Versicherungsgesellschaften ein Abstellen der festgestellten Missstände einfordern, erklärt Klein mit Blick auf die bereits heute gültige Gesetzeslage. Problematisch seien insbesondere Restschuldversicherungen, die viele Banken vermitteln.