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Lebensversicherungen Warum LV-Kunden ihre Verträge nicht kündigen sollten

Wer einen LV-Vertrag unterschrieben hat, sollte ihn nur im Ausnahmefall kündigen.
Wer einen LV-Vertrag unterschrieben hat, sollte ihn nur im Ausnahmefall kündigen. | Foto: unsplash.com

Warum bieten Versicherer Kündigung an?

Aktuell kontaktieren Lebensversicherer Kunden mit mindestens zwölf Jahre alten Verträgen, berichtet das Verbraucherportal Helpcheck. Denn für Policen, die 2004 oder früher abgeschlossen wurden, wird jetzt keine Abgeltungssteuer fällig - sie können steuerfrei ausgezahlt werden.

„Das bietet den Unternehmen eine günstige Gelegenheit, teure Altverträge loszuwerden“, so Helpcheck weiter. „Kostspielig ist an diesen der Garantiezins der Lebensversicherungen, der 2004 bei stolzen 2,75 Prozent lag. Die Auszahlung des Garantiezinses auf den Sparanteil ist für Versicherungsgesellschaften verpflichtend und der Grund für die jetzigen Kündigungsangebote.“

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Wie können die Verbraucher reagieren?

„Für Verbraucher hingegen sind die alten, hoch verzinsten Lebensversicherungen besonders wertvoll und sollten keineswegs gekündigt werden“, erklärt Helpcheck. „Denn ohne auf riskante Finanzprodukte zurückzugreifen, gibt es im derzeitigen Zinstief kaum noch eine Möglichkeit, vernünftige Renditen zu erzielen.“

Erschwerend komme hinzu, dass bei einer Kündigung nur der Rückkaufwert einer Versicherung zurückgezahlt wird. Dieser Wert liege deutlich unter den bislang eingezahlten Prämien. „Wir empfehlen beim Wunsch einer Vertragsbeendigung den Widerruf“, kommentiert Helpcheck-Geschäftsführer. „Aufgrund verschiedener BGH-Urteile kann der Kunde hier nämlich fast alle Beiträge samt Zinsen zurückfordern.“

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