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Lebensversicherungen Warum nachhaltige LV-Policen noch unmöglich sind

Wassertropfen: Versicherungsmathematiker Karl Michael Ortmann vergleicht ein nicht ESG-konformes Investment im Kapitalstock eines Versicherers mit einem Tropfen Öl, der bis zu 1.000 Liter Trinkwasser verseucht.
Wassertropfen: Versicherungsmathematiker Karl Michael Ortmann vergleicht ein nicht ESG-konformes Investment im Kapitalstock eines Versicherers mit einem Tropfen Öl, der bis zu 1.000 Liter Trinkwasser verseucht. | Foto: Sergej Eckhardt
Karl Michael Ortmann, Foto: Hilmes

Das Thema Nachhaltigkeit spielt für die Verbraucher hierzulande auch bei der Altersvorsorge zunehmend eine Rolle, beobachtet der Bund der Versicherten (BdV). Daher habe man prüfen lassen, wie nachhaltig die Angebote deutscher Lebensversicherer sind. Das Ergebnis fällt ernüchternd aus, berichtet Karl Michael Ortmann, Professor für Mathematik an der Beuth Hochschule für Technik Berlin.

Denn: „Nur, wenn die gesamte Kapitalanlage bis zum letzten Cent nachhaltig ist, dann kann von einer nachhaltigen Riester- oder Rürup-Rente gesprochen werden“, erklärt BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein den Anspruch. „Ist bei einem Lebensversicherer bereits ein kleiner Teil des Kapitalstocks vergiftet – das heißt nicht nachhaltig – gilt dies folgerichtig für sämtliche Altersvorsorgeverträge des Unternehmens.“

„Die Kapitalanlagepolitik eines Lebensversicherungsunternehmens muss vollkommen sein, um den Anspruch an Nachhaltigkeit wahrhaftig zu erfüllen“, sagt Versicherungsmathematiker Ortmann. „Einzige Ausnahme wären theoretisch Lebensversicherer, die ausschließlich nach ökologischen und sozialen Kriterien und Aspekten der Unternehmensführung anlegen. Ein solches Unternehmen gibt es aber nicht.“

Mehr Informationen für Verbraucher

Damit sich die an den sogenannten ESG-Kriterien interessierten Versicherungskunden ein Bild von der Nachhaltigkeit unterschiedlicher Produkte zur finanziellen Vorsorge für den Ruhestand machen können, fordert der BdV als Bestandteil seines Konzepts „Basisdepot-Vorsorge“ entsprechende Detailinformationen. Das gelte ausdrücklich für die staatlich geförderten Altersvorsorge.

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„Versicherte sollen erkennen können, ob sie von Kohlekraft, Streubomben oder Kinderarbeit profitieren – oder aber stattdessen auf nachhaltige Altersvorsorge setzen“, so Kleinlein. Der BdV fordere daher zudem, dass solche nicht nachhaltigen Geldanlagen im Kapitalstock der Versicherungsgesellschaften transparent ausgewiesen werden. Problematisch sei aber das Sammeln aller Kundengelder in einer einzigen Kollektivanlage.

Ein weiterer immenser „Knackpunkt ist, wie Nachhaltigkeit definiert werden soll“, erklärt BdV-Vorstandssprecher Kleinlein weiter. „Wir begrüßen und unterstützen EU darin, eine einheitliche Taxonomie der ESG-Kriterien festzulegen.“ Ende vorigen Jahres hatte Brüssel ein Gesamtpaket aus zehn Maßnahmen beschlossen. Das verhindere künftig einen „Etikettenschwindel“ der Anbieter, so Kleinlein.

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