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Lebensversicherungsreformgesetz „Kaum möglich, die Neuerungen bis Jahresende umzusetzen“

Andreas Hutfleß. Foto: Steria Mummert
Andreas Hutfleß. Foto: Steria Mummert
Die wichtigsten Maßnahmen des LVRG müssen zum 1. Januar 2015 umgesetzt sein. Sollten die Versicherungen die Neuerungen nicht fristgerecht realisieren können, besteht die Gefahr, dass Neugeschäft wegfällt, glauben die Experten von Steria Mummert Consulting.

„Die Tragweite des Gesetzes ist enorm, es betrifft fast alle Bereiche der Lebensversicherung und setzt die gesamte Branche unter enormen Zeitdruck. Es ist nicht nur eine Mammutaufgabe, für viele Versicherer wird es kaum möglich sein, alle Neuerungen mit Inkrafttreten des Gesetzes oder bis Ende des Jahres umzusetzen“, sagt Andreas Hutfleß, Leiter des Geschäftsbereichs Versicherungen bei Steria Mummert.

Das Neugeschäft der Lebensversicherer sei durch die Reform direkt betroffen, da sie eine neue Tarifgeneration einführen müssten. Das liegt an der Absenkung der Höchstgrenze für den Zillmersatz von 40 auf 25 Promille einerseits und der Senkung des Garantiezinsens von 1,75 auf 1,25 Prozent. „Lebensversicherer müssen deshalb ihre Angebots-Software bis spätestens November umgestellt haben, um das Neugeschäft nahtlos weiterführen zu können“, erklärt Hutfleß weiter.

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