Legal & General stoppt Fondspolicen-Neugeschäft

Norbert Ras, Geschäftsführer von
Legal & General in Deutschland
Legal & General in Deutschland
„Legal & General wird diesen Marktsektor gleichwohl weiter beobachten und zu einem späteren Zeitpunkt gegebenenfalls neu entscheiden“, heißt es dort weiter. Vorerst will der britische Anbieter den Geschäftsschwerpunkt in Deutschland auf die Risikolebensversicherung verlagern.
Hintergrund des Neugeschäfts-Stopps ist die Forderung des Bundesfinanzministeriums nach garantierten Rentenfaktoren für fondsgebundene Rentenversicherungen, die ab dem 1. Juni 2010 abgeschlossen werden. „Soweit bisher bekannt, werden andere Versicherer diese Garantiefaktoren nicht in ihrer Kostenkalkulation berücksichtigen, obwohl solche Garantien nach Einschätzung von Legal & General ein erhebliches Risiko darstellen“, so der Versicherer. „Nicht zuletzt aufgrund der Tatsache, dass die Garantien bereits bei Vertragsbeginn für die Anspar- und die Rentenbezugszeit gestellt werden müssen und damit leicht 50 Jahre und mehr überspannen.“
Lebenserwartung und Zinsen machen die Kalkulation unberechenbar
Gerade durch die immer weiter und immer schneller steigende Lebenserwartung sowie das unberechenbare Zinsumfeld über diesen Zeitraum ergäben sich Risiken. Die Kalkulationen von Legal & General hätten ergeben, dass die erforderlichen Risikokosten für garantierte Rentenfaktoren bis zu einem Mehrfachen der bisherigen Policengebühr von 1 Prozent pro Jahr für den Versicherungsbetrieb und die Fondsverwaltung betragen könnten – abhängig von Alter und Geschlecht der Versicherten. Unter solchen Rahmenbedingungen sei Legal & General jedoch nicht mehr in der Lage, eine konkurrenzfähige fondsgebundene Rentenversicherung anzubieten.
Bereits in den 1980er Jahren hätten garantierte Rentenfaktoren in Großbritannien schon einmal zu hohen Verlusten für viele Versicherer geführt, da auf Basis der bei Rentenbeginn aktuellen Rechnungsgrundlagen nur sehr viel niedrigere Renten hätten gezahlt werden dürfen, als bei Vertragsbeginn garantiert worden waren. Und dass, obwohl die Experten bei der Kalkulation der Meinung waren, dass sie äußerst vorsichtige Annahmen für die Garantien getroffen hätten. „Bereits damals war Legal & General einer der ersten Versicherer, die dieses sogar existenzbedrohende Risiko erkannt haben und keine garantierten Rentenfaktoren mehr angeboten haben“, so der britische Anbieter weiter.
Für Bestandskunden ändert sich nichts
Für Bestandskunden soll sich durch diesen Schritt nichts verändern: „Die Beiträge zu bestehenden Verträgen können wie gewohnt weiter gezahlt werden.“
Hintergrund des Neugeschäfts-Stopps ist die Forderung des Bundesfinanzministeriums nach garantierten Rentenfaktoren für fondsgebundene Rentenversicherungen, die ab dem 1. Juni 2010 abgeschlossen werden. „Soweit bisher bekannt, werden andere Versicherer diese Garantiefaktoren nicht in ihrer Kostenkalkulation berücksichtigen, obwohl solche Garantien nach Einschätzung von Legal & General ein erhebliches Risiko darstellen“, so der Versicherer. „Nicht zuletzt aufgrund der Tatsache, dass die Garantien bereits bei Vertragsbeginn für die Anspar- und die Rentenbezugszeit gestellt werden müssen und damit leicht 50 Jahre und mehr überspannen.“
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Bereits in den 1980er Jahren hätten garantierte Rentenfaktoren in Großbritannien schon einmal zu hohen Verlusten für viele Versicherer geführt, da auf Basis der bei Rentenbeginn aktuellen Rechnungsgrundlagen nur sehr viel niedrigere Renten hätten gezahlt werden dürfen, als bei Vertragsbeginn garantiert worden waren. Und dass, obwohl die Experten bei der Kalkulation der Meinung waren, dass sie äußerst vorsichtige Annahmen für die Garantien getroffen hätten. „Bereits damals war Legal & General einer der ersten Versicherer, die dieses sogar existenzbedrohende Risiko erkannt haben und keine garantierten Rentenfaktoren mehr angeboten haben“, so der britische Anbieter weiter.
Für Bestandskunden ändert sich nichts
Für Bestandskunden soll sich durch diesen Schritt nichts verändern: „Die Beiträge zu bestehenden Verträgen können wie gewohnt weiter gezahlt werden.“
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