Legal & General stoppt Fondspolicen-Neugeschäft
Hintergrund des Neugeschäfts-Stopps ist die Forderung des Bundesfinanzministeriums nach garantierten Rentenfaktoren für fondsgebundene Rentenversicherungen, die ab dem 1. Juni 2010 abgeschlossen werden. „Soweit bisher bekannt, werden andere Versicherer diese Garantiefaktoren nicht in ihrer Kostenkalkulation berücksichtigen, obwohl solche Garantien nach Einschätzung von Legal & General ein erhebliches Risiko darstellen“, so der Versicherer. „Nicht zuletzt aufgrund der Tatsache, dass die Garantien bereits bei Vertragsbeginn für die Anspar- und die Rentenbezugszeit gestellt werden müssen und damit leicht 50 Jahre und mehr überspannen.“
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Bereits in den 1980er Jahren hätten garantierte Rentenfaktoren in Großbritannien schon einmal zu hohen Verlusten für viele Versicherer geführt, da auf Basis der bei Rentenbeginn aktuellen Rechnungsgrundlagen nur sehr viel niedrigere Renten hätten gezahlt werden dürfen, als bei Vertragsbeginn garantiert worden waren. Und dass, obwohl die Experten bei der Kalkulation der Meinung waren, dass sie äußerst vorsichtige Annahmen für die Garantien getroffen hätten. „Bereits damals war Legal & General einer der ersten Versicherer, die dieses sogar existenzbedrohende Risiko erkannt haben und keine garantierten Rentenfaktoren mehr angeboten haben“, so der britische Anbieter weiter.
Für Bestandskunden ändert sich nichts
Für Bestandskunden soll sich durch diesen Schritt nichts verändern: „Die Beiträge zu bestehenden Verträgen können wie gewohnt weiter gezahlt werden.“
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