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Aktualisiert am 11.12.2009 - 15:01 UhrLesedauer: 2 Minuten

Lehman Brothers: Citibank hätte Kunden über Interessenskonflikte informieren müssen

Lehman Brothers: Citibank hätte Kunden über Interessenskonflikte informieren müssen
Viele deutsche Lehman-Zertifikate-Besitzer strengen derzeit Prozesse gegen die Citibank Privatkunden AG wegen fehlerhafter Beratung an. In einem aktuellen Fall gab nun das Düsseldorfer Landgericht einer Anlegerin Recht. Nach Auffassung des Gerichts hätte Citibank die Klägerin darüber aufklären müssen, dass deren US-Muttergesellschaft größter Gläubiger der Lehman Brothers Holdings Inc. war.

„Die Citibank hatte die Anleger über Interessenskonflikte vor Zeichnung aufzuklären“, erklärt Rechtsanwalt Oliver Renner, der die Klägerin vertritt. Denn nach Paragraf 31 Absatz 1 (2) des Wertpapierhandelsgesetz ist eine Bank verpflichtet, Interessenskonflikte zu vermeiden. Sie muss also den Kunden über die Art und die Herkunft der Interessenskonflikte informieren, bevor sie für ihn Wertpapiergeschäfte tätigt. Dies sei im Fall der Klägerin – wie auch in vielen weiteren Fällen – nicht geschehen.

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Die Citibank USA war als Hauptgläubigerin mit einem Forderungsbestand von umgerechnet rund 110 Milliarden Euro an Lehman Brothers beteiligt, so das Landgericht im Hinweisbeschluss. Daher habe sie ein erhebliches Eigeninteresse an dem Verkauf der Lehman-Zertifikate gehabt und hätte keine objektive, allein an den Kundeninteressen ausgerichtete Beratung gewährleisten können.

„Der Hinweisbeschluss an sich hat zwar noch keine Rechtskraft“, erklärt Renner. Sollte sich diese Ansicht jedoch durchsetzen, können Anleger weitere Beratungsfehler vorbringen und damit ihre Rechtsposition erheblich verbessern.

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