Lehman Brothers: Citibank hätte Kunden über Interessenskonflikte informieren müssen
„Die Citibank hatte die Anleger über Interessenskonflikte vor Zeichnung aufzuklären“, erklärt Rechtsanwalt Oliver Renner, der die Klägerin vertritt. Denn nach Paragraf 31 Absatz 1 (2) des Wertpapierhandelsgesetz ist eine Bank verpflichtet, Interessenskonflikte zu vermeiden. Sie muss also den Kunden über die Art und die Herkunft der Interessenskonflikte informieren, bevor sie für ihn Wertpapiergeschäfte tätigt. Dies sei im Fall der Klägerin – wie auch in vielen weiteren Fällen – nicht geschehen.
DER FONDS
„Der Hinweisbeschluss an sich hat zwar noch keine Rechtskraft“, erklärt Renner. Sollte sich diese Ansicht jedoch durchsetzen, können Anleger weitere Beratungsfehler vorbringen und damit ihre Rechtsposition erheblich verbessern.
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