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Leistet der Staat Beihilfe zum geschäftlichen „Rufmord“? Uni-Professor wettert gegen BdV-Chef Kleinlein und die Politik

BdV-Chef Axel Kleinlein
BdV-Chef Axel Kleinlein

„Fair wurden die Kunden von den Versicherungen noch nie behandelt. Aber das Vorgehen jetzt zeigt die Fratze des legalen Betrugs“, so kommentierte BdV-Chef Axel Kleinlein vor einigen Wochen das umstrittene Vorgehen einiger Lebensversicherer. Die Gesellschaften forderten ihre Kunden auf, deren gut verzinste Altverträge zu kündigen.

„Kann in der Bundesrepublik jedermann in Sachen Finanzen und Verbraucherschutz alles behaupten, ohne dass daraus Konsequenzen resultieren?“, fragt daraufhin Hermann Weinmann, Professor für Finanzdienstleistungen an der Hochschule Ludwigshafen am Rhein, in einer Pressemitteilung. Denn für ihn hat Kleinlein mit der Bezeichnung „legaler Betrug“ eine Grenze überschritten. Die Finanzaufsicht Bafin hätte Kleinleins Aussage längst öffentlich richtigstellen müssen, ist der Finanzprofessor überzeugt.

Ob der Bund der Versicherten vielleicht sogar staatlich gefördert wird?, fragt Weinmann weiter. Wenn dem so ist, würden sich die staatlichen Unterstützer nach Weinmanns Ansicht der Beihilfe zum geschäftlichen „Rufmord“ schuldig machen. Dass mit solchen Anschuldigungen nicht zu spaßen ist, weiß der Universitätsprofessor allerdings selbst - immerhin setzt er das Wort „Rufmord“ in Anführungszeichen.

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Kleinleins Kritiker Hermann Weinmann

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