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Leistungsgerechte Vergütung Barnier will Aktionäre über die Managergehälter abstimmen lassen

Der EU-Kommissar will am morgigen Mittwoch Richtlinien vorstellen, denen zufolge die Aktionäre in den 28 Staaten der Europäischen Union (EU) über die Vergütung der Unternehmensleitung mindestens alle drei Jahre abstimmen sollen.

“Es gibt derzeit einen unzulänglichen Zusammenhang zwischen der Bezahlung und der Leistung von Directors bei börsennotierten Firmen”, heißt es in einem Entwurf der Pläne von Barnier, in die Bloomberg News am Dienstag Einsicht hatte. “Den Aktionären stehen oft nicht ausreichende Instrumente zur Verfügung, um ihrer Meinung Ausdruck zu verleihen.”

Chantal Hughes, Sprecherin des Binnenmarktkommissars, lehnte eine Stellungnahme zu den Vorschlägen ab.

Barniers Vorstoß für eine stärkere Aktionärskontrolle bei den Vergütungen ergänzt eine Reihe von Schritten der EU zur Zügelung exzessiver Bezahlungen.

Nach dem Ausbruch der Finanzkrise 2008 hat sich die EU darauf verständigt, die Bonuszahlungen bei Banken über dem Doppelten des Festgehalts zu verbieten. Zudem wurden Regeln zur Bezahlung der Manager von Hedgefonds und anderer EU- Investmentvehikel - den so genannten Collective Investment in Transferable Securities, kurz UCITS - genehmigt.

Den Plänen von Barnier zufolge müssen die Unternehmen jährliche Berichte über die Anwendung ihrer jeweiligen Vergütungspolitik vorlegen. Das bietet den Aktionären die Möglichkeit, Bedenken wegen der Bezahlungsstruktur zu äußern.

Die Unternehmen wären demnach dazu verpflichtet, die Bezahlung der Directors im Einklang mit der Vergütungspraxis, die von den Aktionären abgesegnet wurde, vorzunehmen. Die Gehaltsregelung solle mindestens alle drei Jahre überprüft und den Aktionären zur Abstimmung vorgelegt werden.

Dem Entwurf zufolge muss das Dokument, in dem die Vergütungspraxis fixiert wird, “klare Hinweise auf Mindest- und Maximalsummen” enthalten, ebenso wie Angaben zu dem Verhältnis zwischen Festgehalt und variabler Vergütung.

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