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Aktualisiert am 29.05.2017 - 11:40 Uhrin VersicherungenLesedauer: 3 Minuten

Leitantrag veröffentlicht BVK: 5 Forderungen an die IDD-Umsetzung

Michael H. Heinz: Präsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK)
Michael H. Heinz: Präsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) | Foto: BVK

1. Kein Vertrieb ohne Beratung

„Obwohl sich Kunden zunehmend im Internet informieren, bleibt die persönliche Beratung durch Vermittler unersetzbar“, schreibt der BVK. Der Verband fordert für den Online-Vertrieb die gleichen Beratungs- und Dokumentationspflichten wie für traditionelle Versicherungsvermittler. Außerdem dürfe den Kunden nicht suggeriert werden, dass für den Abschluss einer Versicherung sei keine qualifizierte Beratung erforderlich sei.

Generell dürfe eine Vermittlungstätigkeit ohne Beratung nicht ermöglicht werden, „da dies nicht im Sinne des Verbraucherschutzes ist und die gesetzlichen Maßnahmen der letzten Jahre ad absurdum führt“, so der BVK.

2. Provisionsabgabeverbot gesetzlich verankern

Der BVK begrüßt die gesetzliche Verankerung des Provisionsabgabeverbotes im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). „Ein Wegfall dieses Verbotes würde zu einer Ungleichbehandlung der Versicherten führen und all diejenigen begünstigen, die wirtschaftlich stark sind und aus ihrer Position heraus Druck auf die Absenkung der Provision ausüben können“, argumentiert der Verband.

Zudem würde die bestehende soziale Ausgleichsfunktion der Provisionsvergütung entfallen, wodurch hohe Abschlüsse künftig nicht mehr wirtschaftlich niedrige Abschlüsse einkommensschwächerer Kunden mitfinanzieren würden. „Geschwächt würden hierdurch insbesondere alle Privatkunden.“

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