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Leiter Vertriebsmanagement bei der Dekabank Start der Kostenausweise nach Mifid II – ein Erfahrungsbericht

Frank Kalter leitet das Vertriebsmanagement sowie Marketing und Private Banking der Dekabank.
Frank Kalter leitet das Vertriebsmanagement sowie Marketing und Private Banking der Dekabank. | Foto: Dekabank

Die Finanzmarktrichtlinie Mifid II versprach mehr Anlegerschutz und eine größere Transparenz in der Wertpapieranlage: Wer würde diese hehren Ziele – besonders nach den Erfahrungen der Finanzmarktkrise – nicht befürworten? Ob der Gesetzgeber mit der Direktive wirklich eine Qualitätsverbesserung bei der Anlageberatung erreicht hat oder ob den Anlegern aufgrund der überbordenden Bürokratie nicht vielmehr ein Bärendienst erwiesen wurde, wird noch leidenschaftlich diskutiert.

Unstrittig ist, dass die Umsetzung der EU-Finanzmarktrichtlinie für die Finanzbranche einem Marathonlauf gleicht. Seit Jahren hält die vom europäischen Gesetzgeber erlassene Direktive die Fondsanbieter, Banken und Sparkassen bereits in Atem. Sie ist nicht weniger als ein „neues Grundgesetz“ für den Handel mit Wertpapieren und beeinflusst den Alltag von Kreditwirtschaft und Anlegern gleichermaßen.

Unterstützung bei der Kostentransparenz

Ein Meilenstein auf dem Weg der Mifid II-Umsetzung steht aktuell mit der Ex-post-Kostentransparenz noch aus. Ab diesem Frühjahr sind den Anlegern die gesamten Kosten einer Wertpapieranlage offenzulegen. Den Kunden sind Informationen über die Kosten bei Vertragsabschluss und die wahrscheinliche Entwicklung der laufenden Kosten vorzulegen, die für den Anlagezeitraum beziehungsweise über einen Fünf-Jahres-Zeitraum simuliert werden. Dabei soll  auch die kumulative Wirkung der Kosten auf die Rendite der Anlage dargestellt werden. Informationen zu den Ex-ante-Kosten sind Bestandteil der Pflichtunterlagen und werden dem Anleger beim Wertpapierkauf ausgehändigt. Zudem erhält der Kunde eine Zusammenstellung aller Kosten und Zuwendungen im Rahmen eines jährlichen Berichts.

Die geforderte Kostentransparenz ist vor allem für die IT eine Herausforderung. Innerhalb des vom  Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) initiierten Mifid-II-Projektes kam diesem Aspekt  eine wichtige Rolle zu. Es wurde beschlossen, einen einheitlichen Kostenausweis für alle Dienstleister zu erstellen. Die Finanz Informatik (FI) als zentraler IT-Dienstleister der Sparkassen und die Deka als Produkt- und Depotanbieter sind hier besonders gefordert. Als Ergebnis der Kooperation entwickelte die FI ganzheitliche Beratungsprozesse für die IT-Plattform OS-Plus der Sparkassen auf Basis der Wertpapierservices der Deka.

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In ihrer Eigenschaft als Produktanbieter liefert die Deka die geschätzten Produktkosten sowie die tatsächlichen Kosten für den Ex-post-Ausweis über den WM Datenservice an die Depotdienstleister, so dass diese den Kostennachweis berechnen können. In ihrer Funktion als Depotanbieter stellt die Dekabank den Sparkassen darüber hinaus integriert in OS-Plus oder als Stand-Alone-Lösung einen Ex-ante-Kostenrechner zur Verfügung.  

Informationsflut erläutern

Die Richtlinie verlangt aber nicht nur im Bereich der IT einen immensen Aufwand, um die Mifid-konforme Umsetzung sicherzustellen. Besondere Bedeutung kommt der Kundenkommunikation zu. Die Vielzahl der regulatorischen Neuerungen verwirren nicht nur Anbieter, sondern auch Anleger. Wichtig ist es deshalb, den Kunden Erläuterungshilfen bezüglich der Kosten ihrer Wertpapieranlage an die Hand zu geben.

Die Dekabank unterstützt Sparkassen-Berater ferner bei der mitunter schwierigen Aufgabe, Kundenfragen zu beantworten beziehungsweise die einzelnen Kostenpositionen zu erläutern. Den Beratern werden Argumentationshilfen zur Verfügung gestellt, wenn Anleger die Höhe der Kosten hinterfragen. Denn durch die veränderte Form der Darstellung (Ex-ante-Kostenausweis) über mehrere Jahre könnte beim Kunden der Eindruck entstehen, die Kosten hätten sich erhöht.

In der Beratung sollte deshalb deutlich werden, dass mit  der erweiterten Transparenz keine neuen Kosten oder Kostenerhöhungen verbunden sind. Zudem erbringen die Sparkassen mit der Beratung und Vermittlung von Wertpapieren eine hochwertige Leistung, die nicht kostenfrei zur Verfügung gestellt werden kann. Unterm Strich zieht die Umsetzung der Finanzmarkt-Richtlinie einen erhöhten Beratungsaufwand nach sich.

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