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Betriebsschließung wegen Corona Gericht bestätigt erneut Versicherungsschutz

Geschlossene Gastronomie in Frankfurt
Geschlossene Gastronomie in Frankfurt: Die Corona-Pandemie verursacht Betreibern von Hotels und Gaststätten einen immensen wirtschaftlichen Schaden. | Foto: imago images / Jan Huebner

Die Klägerin ist Betreiberin eines 4-Sterne-Wellnesshotels mit hoteleigenem Gourmet-Restaurant. Sie beherbergt ausschließlich touristische Übernachtungsgäste, denen auch das Restaurant hauptsächlich vorbehalten ist. Bei der beklagten Versicherung unterhält die Klägerin eine Betriebsschließungsversicherung. Dem Versicherungsvertrag liegen die Allgemeinen Bedingungen für die Versicherung von Betrieben gegen Schäden infolge Infektionsgefahr (Betriebsschließung) AVB-BS, sowie die Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für Versicherungen von Betrieben gegen Schäden infolge Infektionsgefahr (Betriebsschließung) BBR-BS.

Ab dem 18. März 2020 hielt die Klägerin ihren Betrieb vollständig geschlossen – auf Anordnung durch die Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege und ab dem 27. März 2020 durch die zeitlich unmittelbar anschließende Bayerische Verordnung über Infektionsschutzmaßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie (BayIfSMV). Eine außergerichtliche...

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