LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
in AnalysenLesedauer: 6 Minuten

Betriebsschließung wegen Corona Gericht bestätigt erneut Versicherungsschutz

Seite 2 / 2

Hinzu komme, dass die Beklagte auf ihrer Homepage im März 2020 aktiv damit warb, dass sie unter den bestehenden Versicherungsbedingungen ihrer Betriebsschließungsversicherung Versicherungsschutz auch für das Corona-Virus gewähre. Jedenfalls sei Paragraf 1 Nr. 2 AVB-BS aufgrund mehrerer Verstöße gegen Paragraf 307 Abs. 1 BGB nicht wirksam Vertragsbestandteil geworden, so das LG Darmstadt. Somit sei das Corona-Virus vom Versicherungsschutz umfasst.

Kein Fehler im Rahmen der Zuständigkeit der Behörde

Das Gericht stellte ferner fest, dass mit dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege auch die zuständige Behörde gehandelt habe. Ein Fehler im Rahmen der Zuständigkeit der handelnden Behörde würde im Streitfall zudem nicht zu einer Nichtigkeit gemäß Paragraf 44 Abs. 2 Nr. 3 BayVwVfG führen. Es wäre vielmehr allein eine Rechtswidrigkeit der erlassenen Allgemeinverfügung gemäß Paragraf 44 Abs. 3 Nr. 1 BayVwVfG. Demnach sei ein bloß...

Bitte loggen Sie sich ein oder registrieren Sie sich kostenlos, um diesen Artikel lesen zu können.

Warum nur an der Oberfläche kratzen? Tauchen Sie tiefer ein mit exklusiven Interviews und umfangreichen Analysen. Die Registrierung für den Premium-Bereich ist selbstverständlich kostenfrei.

Tipps der Redaktion