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Diesel-Abgasskandal Versicherung muss Prozess gegen Mercedes bezahlen

Mercedes-Fahrer am Steuer
Mercedes-Fahrer am Steuer: Die Arag muss laut einem aktuellen Urteil des Landgerichts Düsseldorf einem Dieselfahrer Deckungsschutz in einem Verfahren wegen des Abgasskandals gewähren. | Foto: jonathanjudmaier / Pixabay

Die Arag muss die Kosten für ein Gerichtsverfahren im Mercedes-Abgasskandal übernehmen, die einem ihrer Versicherten entstehen. Denn bei dem entsprechenden Prozess vor dem Oberlandesgericht Stuttgart bestehe eine „hinreichende Erfolgsaussicht“. Damit begründen die Richter am Landgericht Düsseldorf ihr Urteil (vom 2. Februar 2022, Aktenzeichen: 9 O 257/21) in einem aktuellen Rechtsstreit gegen den Rechtsschutzversicherer. Die Arag hatte einem Kunden nämlich den Deckungsschutz verweigert, da sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg sah. 

„Dem widersprach das Landgericht Düsseldorf nun in seinem Urteil“, berichtet Peter Hahn. Laut dem Hamburger Rechtsanwalt „belegte das Gericht, dass eine hinreichende Aussicht auf Erfolg gegeben sei“. Hierzu verwiesen die Düsseldorfer Richter auf die Verurteilung der Daimler AG durch das Oberlandesgericht Naumburg und den Hinweis des Bundesgerichtshofs zu einer prüfstandbezogenen Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung. 

Um diese unzulässige Vorrichtung ging es in den meisten der mehr als 140 positiven Urteile, die Hahns Kanzlei im Mercedes-Abgasskandal erstritten hat. Erfolgreiche Kläger könnten ihre manipulierten Dieselfahrzeuge an den inzwischen in Mercedes-Benz Group umbenannten Autobauer zurückgeben. Im Gegenzug erhalten sie den Kaufpreis erstattet. Hierbei wird ein Nutzungswertersatz anhand der gefahrenen Kilometer abgezogen. 

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In dem aktuellen Rechtsstreit ging es um einen Mercedes ML 350 Bluetec 4 Matic, den der Kläger im Juni 2017 für 53.100 Euro gekauft hatte. Die Geländelimousine ist mit einem Dieselmotor des Typs OM 642 ausgestattet und war von einem Pflichtrückruf des Kraftfahrt-Bundesamts betroffen. Hahns Kanzlei verlangt wegen gleich mehrerer Abschalteinrichtungen Schadensersatz. Verbaut ist unter anderem eine Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung. Das Landgericht Stuttgart hatte die Klage in erster Instanz abgewiesen, woraufhin der Kläger in Berufung ging. 

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